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12.10.2023

Glücksspiel: Die Arbeitsgruppe Aufsicht der Länder setzt sich für einheitliche Regulierung ein

Unter Vorsitz von Stephanie Engel, Bezirksregierung Düsseldorf, und Dr. Jörg Ukrow, Landesmedienanstalt Saarland (LMS), tagte die Arbeitsgruppe Aufsicht (AG Aufsicht) der Länder für den Glücksspielsektor in Düsseldorf.

Regierungsvizepräsident Roland Schlapka begrüßte die Teilnehmenden aus 16 Bundesländern im Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf und unterstrich die Bedeutung der Aufgabe: „Nur durch eine starke Aufsicht kann der Spiel- und Wettsucht sowie deren sozialen Folgen angemessen entgegengewirkt werden. Entsprechende Schutzmechanismen müssen konsequent durchgesetzt werden.“

In der AG Aufsicht sind insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der für den Bereich des terrestrischen Glücksspiels zuständigen Vollzugsbehörden der Länder versammelt. Ein wichtiges Ziel der AG Aufsicht ist es, den Austausch mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), die für das Internet-Glücksspiel zuständig ist, weiter zu stärken und damit die Kohärenz der Glücksspielregulierung in Deutschland zu erreichen.

Diskutiert wurde auch das Verhältnis zwischen glücksspielrechtlicher Aufsicht über das illegale Glücksspiel und seiner strafrechtlichen Ahndung. Dabei wurden Erfahrungswerte aus der Zusammenarbeit von strafrechtlichen Ermittlungs- und Verfolgungsbehörden und Landesmedienanstalten in Projekten wie „Verfolgen statt nur Löschen“ einbezogen. Dieser Ansatz wurde in Nordrhein-Westfalen entwickelt und inzwischen durch die Landesmedienanstalt Saarland mit dem Projekt „Courage im Netz“ aufgegriffen. Vertreter der Polizei berichteten in diesem Zusammenhang von Erfahrungen beim Kampf gegen Clankriminalität: Netzwerkarbeit sei eines der Kernelemente im Kampf gegen illegales Glücksspiel. Aber auch im Bereich des legalen Glücksspiels wurde deutlich, dass die Anbietenden in Sachen Jugend- und Spielerschutz erhebliche Nachlässigkeiten zeigen: Es gab kaum Kontrollen, in denen keine Mängel festgestellt wurden.

Die AG Aufsicht hat sich zum Ziel gesetzt, den Austausch zwischen Einrichtungen der Glücksspielsuchtprävention und den Glücksspielaufsichtsbehörden vor Ort im Interesse der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages zu stärken. „Glücksspielaufsicht dient vor allem auch dem Schutz suchtgefährdeter und glücksspielsüchtiger und damit kranker Menschen. Der Zielkonflikt zwischen Umsatzförderung und Eindämmung pathologischen Spielverhaltens kann nur durch spürbares Einschreiten der Aufsichtsbehörden aufgelöst werden“, betonten die Vorsitzenden Stephanie Engel und Dr. Jörg Ukrow.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Bezirksregierung Düsseldorf
Stephanie Engel, LL.M.
Dezernat 21

Tel.: 0211 4752754
E-Mail: stephanie.engelatbrd.nrw.de (stephanie[dot]engel[at]brd[dot]nrw[dot]de) 

Landesmedienanstalt Saarland (LMS)
Dr. Jörg Ukrow, LL.M.Eur.
Stv. Direktor

Tel.: 0681 3898850
E-Mail: ukrowatlmsaar.de (ukrow[at]lmsaar[dot]de)