Taschenrechner und Stift auf Geldscheinen (Symbolbild)
12.08.2022

Grünes Licht für Mülheims Sanierungsplan

Düsseldorfer Regierungspräsidentin genehmigt die Fortschreibung der Haushaltssanierung der Stadt Mülheim. Somit kann die vom Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossene Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 nun in Kraft gesetzt werden.

Die Stadt Mülheim ist bis zum Ablauf des Jahres 2023 als Teilnehmerin des Stärkungspaktes Stadtfinanzen in der Pflicht, den zu Beginn ihrer Teilnahme im Jahr 2017 aufgestellten Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben. Für das Jahr 2022 kann die Stadt im Gegenzug letztmalig eine besondere Haushaltshilfe des Landes erhalten. Diese beträgt rund 10 Mio. Euro.

Der Knackpunkt: Durch die Beschlussfassung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans am 13.06.2022 hat der Rat einen notwendigen Schritt zur Umsetzung einer immerhin mit 2 Mio. Euro hinterlegten Einzelmaßnahme innerhalb der Sanierungsplanung getan. Die Stadt konnte damit letzte Bedenken gegen die Belastbarkeit ihrer aktuellen Haushaltsanierungsplanung ausräumen. Die Regierungspräsidentin erkennt in ihrer Haushaltsverfügung ausdrücklich die breit aufgestellten Sanierungsmaßnahmen und die aktive Fortschreibung durch die Stadt Mülheim an. Künftig gelte es, die fortbestehende bilanzielle Überschuldung von aktuell - 464 Mio. Euro weiter abzubauen, mindestens aber diese nicht weiter durch Ergebnisdefizite ansteigen zu lassen.

Den Anstieg der Realverschuldung nach einer kurzen Phase der Drosselung sieht die Stadt dagegen als unabweislich an und fordert in diesem Zusammenhang die Umsetzung einer seit längerem durch den Bund und die Länder politisch diskutierten kommunalen „Altschuldenhilfe“. „Dies ist sicherlich wünschenswert. Dennoch ist auch die Stadt Mülheim ihrerseits gehalten, alle Möglichkeiten zur Drosselung der Realverschuldung zu nutzen“, sagt Radermacher. Mülheim identifiziert in beiden Jahren des Doppelhaushaltes und in der mittelfristigen Planung weiterhin Mindererträge und Mehraufwendungen als Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und stellt die – ansonsten defizitären – planerischen Jahresergebnisse ohne diese Verschlechterung dar. Aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes ergeben sich für den Doppelhaushalt 2022/2023 daraus keine durchgreifenden Bedenken.

Die Regierungspräsidentin verweist aber eindringlich darauf, sich des Risikos einer Fortplanung mit Isolierungsbeträgen bewusst zu sein. „Umso mehr wünsche ich der Stadt viel Erfolg bei ihrer Haushaltswirtschaft und bei einer weiter aktiv gestalteten Konsolidierungspolitik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.“