Geld unter die Lupe nehmen (Symbolbild)
08.02.2022

Hilfe nach Starkregenereignis in Krefeld und Uedem: Anträge können ab sofort gestellt werden

Auf Beschluss der Landesregierung vom 11.01.2022 wurde ein Hilfeprogramm in Höhe von 100.000 Euro für Betroffene des Starkregenereignisses Ende Juni 2021 in der Gemeinde Uedem und im Stadtgebiet Krefeld aufgelegt.

Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung kann von Privatpersonen wie auch von Kleingewerbetreibenden und Landwirten mit bis zu zehn Beschäftigten gestellt werden. Zwingend erforderlich ist der Nachweis, dass vertraglich gegen den eingetretenen Schaden kein Versicherungsschutz möglich war oder dieser wirtschaftlich nicht vertretbar war. Das bedeutet, dass im Wesentlichen nur die Personen erfolgreich einen Antrag stellen können, die nachweisen können, dass sie sich den Versicherungsschutz nicht leisten konnten, weil sie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben.

Für die Gemeinde Uedem kann der Antrag an den Kreis Kleve gestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich2/gewaehrung-von-soforthilfe-aufgrund-der-starkregenereignisse/

Für die Stadt Krefeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf ab sofort die Anträge von Betroffenen entgegen.

Die Frist für die Antragsstellung bei der Bezirksregierung endet am Dienstag, den 08. März 2022.

Alle Unterlagen und weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Bezirksregierung:

https://www.brd.nrw.de/naturkatastrophen-antraege-fuer-soforthilfen

Das Antragsformular kann vollständig ausgefüllt und unterzeichnet nebst Nachweisen elektronisch an das Funktionspostfach Dezernat54atbrd.nrw.de (Dezernat54[at]brd[dot]nrw[dot]de) versandt werden.

Alternativ ist es möglich, den Antrag postalisch zu senden an:
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf.

Zur Wahrung der Frist gilt auch der dokumentierte Eingang bei der

Stadt Krefeld, Von- der Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld.

Die Hilfe greift erst ab einer bestimmten Schadenshöhe bei Kosten zur Beseitigung unmittelbarer Schäden im Bereich Haushalt beziehungsweise Hausrat, an Gebäuden oder Räumen, die dem Wohnen oder Aufenthalt von Menschen dienen, an land- und forstwirtschaftlichen Eigenerzeugnissen sowie an Produktionsmitteln und Infrastruktureinrichtungen.

Die Soforthilfe für Schäden im Bereich Haushalt bzw. Hausrat kann je nach Anzahl der Haushaltsangehörigen zwischen 1.000 und 2.500 Euro betragen. Für Schäden an Gebäuden oder Räumen beträgt die Soforthilfe 5.000 Euro. Kleingewerbetreibende und Landwirte können mit einer Soforthilfe in Höhe von maximal 5.000 Euro unterstützt werden.

Die Verteilung der Unterstützung aus dem Hilfeprogramm des Landes NRW erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Insgesamt stellt die Landesregierung für die Betroffenen des Unwetters in Krefeld und in der Gemeinde Uedem in Summe 100.000 Euro zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Mittelzahlung aus dem Programm des Landes NRW besteht nicht.

 

Rückfragen beantwortet das Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Herr Backes, Tel.: 0211 - 475 2542, E-Mail: Dezernat54atbrd.nrw.de (Dezernat54[at]brd[dot]nrw[dot]de)