Deich bei Hochwasser (Symbolbild)
22.11.2023

Hochwasserschutz am Rhein

Konferenz zum Fahrplan Deichsanierung bei der Bezirksregierung

Vertreter von Umweltministerium, Bezirksregierung Düsseldorf sowie den hochwasserschutzpflichtigen Deichverbänden und Kommunen haben sich beim jährlichen Treffen zum "Fahrplan Deichsanierung" mit der aktualisierten Zeitplanung der erforderlichen Schutzmaßnahmen am Rhein befasst.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf müssen für den Rhein mehr als 40 Hochwasserschutzmaßnahmen geplant und genehmigt werden. Trotz der bis zu 80-prozentigen Förderung der Kosten durch das Land stellen diese umfassenden Projekte eine erhebliche Herausforderung für die oft ehrenamtlich agierenden Deichverbände dar. Die Planung wird zusätzlich erschwert durch die Vielzahl von Aspekten, die berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem die Belange der Anwohner und Grundstückseigentümer, Naturschutz, Denkmalschutz sowie die Beseitigung von Kampfmitteln. Dies führt nicht selten zu Plananpassungen oder zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Weitere Gründe, warum der Zeitplan für die Maßnahmen regelmäßig modifiziert werden muss, sind komplexe Verfahren, die über eine reine Deichsanierung hinausgehen, wie Flutungspolder, die der Kappung von großen Hochwasserwellen dienen. Darüber hinaus stellen Personal­knappheit bspw. der Fachkräftemangel bei allen beteiligten Akteuren eine Herausforderung dar. Die zunehmenden Rohstoffpreise und ihre bedingte Verfügbarkeit führen zu hohen Kostensteigerungen und verschärfen zusätzlich die Schwierigkeiten bei der fristgerechten Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

Verabredet wurde gemeinsam, Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren zu identifizieren, um die Sanierung der Deiche trotz aller Schwierigkeiten schnellstmöglich weiter umzusetzen.

„Wir gucken uns alles an, damit es schneller gehen kann“, so Regierungspräsident Thomas Schürmann.

„Es ist selbstverständlich, dass ein professioneller Umgang mit Hochwasserrisiken und ein uneingeschränkter Einsatz für den Hochwasserschutz am Rhein unerlässlich sind. Auch wenn wir gerade eine kleine Welle im Rhein durchlaufen haben und der Niederrhein in den letzten Jahren von größeren Hochwässern verschont wurde, müssen wir weiterhin das gemeinsame Ziel verfolgen, so schnell wie möglich die Hochwasserschutzanlagen entlang des Rheins anzupassen, um auch in Zukunft Anwohnerinnen und Anwohner wie auch die Sach- und Kulturwerte wirksam zu schützen“.

Im letzten Jahr wurde zur besseren Darstellung der Fortschritte eines Vorhabens ein Ampelsystem eingeführt. Dabei werden die Vorhaben nach der Belastbarkeit ihrer (Zeit-)Planung in drei Gruppen (grün, gelb, rot) unterteilt. Durch die Ampeldarstellung ist erkennbar, dass mehrere Verfahren positive Entwicklungen verzeichnen konnten, auch wenn der Gesamtfortschritt noch nicht zufriedenstellen kann.

Dem aktualisierten Hochwasserschutzfahrplan wurde einstimmig zugestimmten.

Das nächste Treffen zum „Fahrplan Deichsanierung“ wird am 31. Oktober 2024 stattfinden.

Der Fahrplan Deichsanierung

Am 31. Oktober 2014 wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) mit der Bezirksregierung Düsseldorf, den Deichverbänden und hochwasserschutzpflichtigen Kommunen ein Sanierungsplan für die Deiche und Hochwasserschutzanlagen am Rhein - "Fahrplan Deichsanierung" - verabredet. Ziel ist es demnach, alle Hochwasserschutzanlagen am Rhein von Monheim bzw. Dormagen bis zur niederländischen Grenze an die technischen Regeln anzupassen.

Die Absprache sieht zudem eine gemeinsame jährliche Sitzung zum Hochwasserschutz am Rhein vor, in der über den Bericht der Hochwasserschutzpflichtigen und das weitere Vorgehen in den einzelnen Sanierungsabschnitten gesprochen wird.

Insgesamt sind demzufolge mindestens 40 Maßnahmen auf einer Länge von rund 85 Kilometern für den Hochwasserschutz am Rhein zu planen, zu genehmigen und anschließend umzusetzen. Auf einer Länge von rund 21 Kilometern liegen 7 Deichabschnitte, die noch als untersuchungsbedürftig gelten und für die der Sanierungsbedarf zu ermitteln ist. Wird im Zuge der Untersuchungen ein Sanierungserfordernis festgestellt, wird für diese Deichabschnitte ebenfalls eine Sanierung eingeleitet. Das Projektcontrolling des Fahrplans Deichsanierung obliegt ebenfalls der Bezirksregierung Düsseldorf.