Akten (Symbolbild)
14.03.2023

Klärschlammverbrennungsanlage in Wuppertal: Unterlagen liegen aus

Die Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH (KVB GmbH), Untere Lichtenplatzer Str. 100, 42289 Wuppertal, hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde am 13.12.2022 gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz einen Antrag auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung für die beabsichtigte Errichtung einer Mono-Klärschlammverbrennungsanlage am Standort in 42329 Wuppertal, Buchenhofen 45, gestellt.

Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie seine Auswirkungen erkennen lassen, liegen in der Zeit vom 16.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 (außer an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen) an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus: 

Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags
08.00 Uhr bis 14.00 Uhr 

Stadtverwaltung Wuppertal, Raum C-329, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
montags bis donnerstags
09.00 bis 15.00 Uhr
freitags
09.00 bis 12.00 Uhr 

Klingenstadt Solingen, Stadtdienst Natur und Umwelt, 2. Etage, Raum 245 Bonner Straße 100, 42697 Solingen
montags bis donnerstags
09.00 bis 15.00 Uhr
freitags
09.00 bis 12.00 Uhr
Ansprechpartner (Stadt Solingen): Herr Bergmann (Tel. 0212 290-6559) oder Frau Yasar (Tel. 0212 290-6557).

Die Antragsunterlagen mit dem UVP-Bericht sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind darüber hinaus über das Zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Zulassungsverfahren einzusehen:
https://uvp-verbund.de/startseite 

Eine Einsichtnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf außerhalb der oben genannten Zeiten ist nach Absprache möglich:
Tel. 0211 475-9129 und 0211 475-9128.

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder bei den weiteren angegebenen Auslegungsstellen innerhalb der Einwendungsfrist vom 16.03.2023 bis einschließlich 17.05.2023 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.