Geldscheine (Symbolbild)
22.06.2023

Kreisumlage bleibt im Gebiet Viersen unverändert

Regierungsvizepräsident Roland Schlapka hat heute die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2023 des Kreises Viersen unterzeichnet.

Damit hat er die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage genehmigt, die von den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Viersen zu tragen ist. Der Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2023 bleibt weiterhin auf 34,2 von Hundert, um die kreisangehörigen Kommunen im Kreis Viersen zu entlasten.

Die Folgen der Corona-Pandemie und die neuen Auswirkungen durch den Ukraine-Konflikt spiegeln sich im Haushalt wider. Für das Jahr 2023 belaufen sich die Mehrbelastungen nach Berechnungen des Kreises Viersen auf rund 11,1 Mio. Euro. Diese werden unter Nutzung der landesgesetzlichen Bilanzierungshilfe im Haushalt isoliert.

Das verbleibende planerische Defizit in Höhe von rund 5,6 Mio. Euro kann in diesem Jahr durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Haushalt des Kreises Viersen gilt damit als ausgeglichen. Für die darauffolgenden Jahre erwartet der Kreis Viersen einen ausgeglichenen Haushalt ohne weiteren Verzehr der Ausgleichsrücklage. „Es ist sehr wichtig, dass der Kreis sein Ziel im Blick behält, den originären Haushaltsausgleich zu erreichen und dann zu halten. Denn die Verringerung der Ausgleichsrücklage, die für 2023 in der Ergebnisplanung vorgesehen ist, geschieht in einem ohnehin unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfeld“, sagt Roland Schlapka. Der Regierungsvizepräsident macht den Verantwortlichen vor Ort Mut: „Aufgrund der insgesamt positiven Entwicklungen in den vergangenen Haushaltsjahren bin ich zuversichtlich, dass der Kreis Viersen die Herausforderungen bewältigt. Hierfür wünsche ich allen beteiligten Akteuren viel Erfolg.“