Taschenrechner und Stift auf Geldscheinen (Symbolbild)
19.07.2023

Kreisumlage im Rhein-Kreis Neuss sinkt

Regierungspräsident Thomas Schürmann hat heute die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2023 des Rhein-Kreises Neuss unterzeichnet und somit die Haushaltssatzung zur Veröffentlichung freigegeben.

Gleichzeitig gab er grünes Licht für die vom Kreistag am 29.03.2023 beschlossene Kreisumlage. Der Hebesatz der Kreisumlage wird im Jahr 2023 auf 31,5 v.H. festgelegt und damit gegenüber 2022 um 0,5 v.H. abgesenkt. „Ein gesunkener Hebesatz hilft, die Städte und Gemeinden etwas zu entlasten“, sagt der Regierungspräsident. Im Falle einer weiteren Reduzierung des Hebesatzes der Landschaftsumlage soll zudem der entsprechende Betrag nicht von den Kommunen als Kreisumlage erhoben werden.

Der Gesamtergebnisplan des Rhein-Kreises Neuss weist für das Jahr 2023 ein negatives Jahresergebnis von -4,2 Mio. Euro aus. Dieser Fehlbetrag kann jedoch durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden. „Die vom Rhein-Kreis Neuss vorgelegte mittelfristige Planung sieht wieder strukturell ausgeglichene Haushalte vor. Dies ist in wirtschaftlich schwierigen Zeit nicht selbstverständlich und ein wichtiges Signal dafür, dass der Rhein-Kreis Neuss an seinem erfolgreichen Kurs der Haushaltskonsolidierung festhalten will“, sagt Thomas Schürmann.

Für krisenbedingte Mindererträge und Mehraufwendungen aufgrund der Pandemie und des Ukraine-Konfliktes wird für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt ein Isolierungsbetrag von rund 0,5 Mio. Euro veranschlagt. Der Regierungspräsident erklärt: „Natürlich kann niemand aktuell die globalen Entwicklungen absehen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es gut zu wissen, dass Politik und Verwaltung im Rhein-Kreis Neuss an einer sorgsamen und umsichtigen Haushaltswirtschaft festhalten und hierbei die Interessen der kreisangehörigen Gemeinden nicht aus dem Blick verlieren.“