Neue Kreisumlage für Gebiet Mettmann genehmigt
Regierungspräsident Thomas Schürmann hat heute die Haushaltsverfügung für den Nachtragshaushalt 2023 des Kreises Mettmann unterzeichnet.
Damit kann die Nachtragssatzung bekannt gemacht werden. Der Hebesatz der Kreisumlage wurde auf 28,75 Prozentpunkte festgesetzt und damit gegenüber der ursprünglichen Planung für 2023 um 3,97 Prozentpunkte gesenkt.
„Das ist eine sehr positive Entwicklung, denn alle kreisangehörigen Städte werden mit dem Nachtragshaushalt des Kreises entlastet“, sagt Thomas Schürmann erfreut. Aktuell ist allerdings davon auszugehen, dass sich zukünftig angesichts der unsicheren Konjunktur und der noch nicht abschätzbaren Folgen des Ukraine-Krieges eine Entlastung in diesem Maße nicht fortsetzen wird. „Aber ich bin zuversichtlich, dass sich der Kreis Mettmann gemeinsam mit seinen kreisangehörigen Städten den Herausforderungen stellt und diese weiterhin bewältigt“, erklärt der Regierungspräsident.
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