Akten (Symbolbild)
21.07.2023

Offenlage: Amprion beantragt Bau eines Erdkabels zwischen Rheinberg und Voerde

Die Amprion GmbH beantragt im Rahmen des Ausbaus des Stromübertragungsnetzes in Nordrhein-Westfalen auf der Strecke Utfort – Osterath im Genehmigungsabschnitt Voerde – Rheinberg ein Planfeststellungsverfahren für eine 110-/380-kV-Höchstspannungsleitung in Form eines Freileitungsprovisoriums und eines so genannten Erdkabelpiloten.

Das Freileitungsprovisorium soll die Versorgung gewährleisten, bis der Erdkabelpilot den dauerhaften Lückenschluss mit dem Genehmigungsabschnitt „Binnenland“ herstellt.

Die Planunterlagen werden vom 01.08.2023 bis einschließlich 31.08.2023 zur allgemeinen Einsichtnahme in den Städten Rheinberg und Voerde ausgelegt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch über die Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf http://url.nrw/offenlage zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 14.09.2023 schriftlich und unter Angabe des Aktenzeichens Einwendungen erheben: 

Stadt Rheinberg, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg
Stadt Voerde, Rathausplatz 20, 46562 Voerde
Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (Anhörungsbehörde) 

Zum Verfahren
Für das Gesamtvorhaben wurde bereits am 30.09.2022 ein einheitlicher Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die Antragsunterlagen zur jeweiligen Teilplanfeststellung – Provisorium als ersten Teil und Erdkabel als zweiten Teil - sind zeitlich gestaffelt. Die Unterlagen zum Freileitungsprovisorium wurden bereits im September 2022 eingereicht. Die nun vorgelegten Unterlagen sollen die zweite Teilplanfeststellung für den Kabelpiloten, bzw. den abschließenden Gesamt-Planfeststellungsbeschluss ermöglichen.

Betrachtungsgegenstand der vorliegenden Unterlagen ist im Wesentlichen der Kabelpilot und dessen Genehmigungsfähigkeit. Da es sich jedoch um ein einheitliches Planfeststellungsverfahren handelt, behalten auch die Unterlagen des ersten Einreichzeitpunktes (September 2022) sowie die dazu vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ihre Gültigkeit, soweit diese nicht durch die nun vorliegenden Unterlagen ergänzt oder ersetzt werden.