Straßenbauarbeiten (Symbolbild)
23.02.2022

Offenlage: DB ergänzt Unterlagen zum dreigleisigen Streckenausbau in Emmerich

Die Deutsche Bahn Netz AG hat im Zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren für den dreigleisigen Ausbau der Strecke Emmerich – Oberhausen (Planfeststellungsabschnitt 3.4) die Planung für den Bereich Emmerich ergänzt, u.a. um Unterlagen zur Hydrologie und Wasserwirtschaft, Umwelt- und Grunderwerbsplanung, zur Schall- und Erschütterungsuntersuchung, zur Streckensicherheit sowie zu Fußgänger- und Radüberführungen und die Anbindung der Hafenbahn.

Das betrifft einen rund 7,3 Kilometer langen Streckenabschnitt: Er beginnt in Emmerich kurz hinter dem Bahnübergang Schwarzer Weg und führt durch das Stadtgebiet, quert dabei den Bahnübergang Am Löwentor, unterquert die Bundesstraße B 220, umfasst den Bahnhof von Emmerich, führt weiter durch Hüthum und endet unmittelbar westlich des heutigen Bahnübergangs Felix-Lensing-Straße.

Die Unterlagen werden vom 1. bis einschließlich 31. März 2022 öffentlich ausgelegt und sind in diesem Zeitraum über die Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf http://url.nrw/offenlage auf der Homepage der Stadt Emmerich https://www.emmerich.de/inhalt/oeffentlichkeitsbeteiligungen/ zugänglich. Zusätzlich werden sie im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein, Geistmarkt 1, Raum 207, ausgelegt. Interessierte können sie dort montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden einsehen. Der Zutritt ist aufgrund der aktuellen Corona Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02822 751532 oder per E-Mail, nicole.jansenatstadt-emmerich.de (nicole[dot]jansen[at]stadt-emmerich[dot]de), möglich.

Einwendungen können bis einschließlich 14. April 2022 schriftlich an die Stadt Emmerich, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, sowie an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf adressiert werden.

Zum Verfahren

Nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20. Mai 2020 kann in Verfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden, wenn die jeweilige Auslegungsfrist spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet.