Recycling (Symbolbild)
27.10.2022

Offenlage der überarbeiteten Pläne für Recyclinganlage in Neuss

Die niederländische Firma Jansen Recycling B.V. hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Recyclinganlage zur zeitweiligen Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen mineralischer Zusammensetzung am Standort Duisburger Straße 6a, in Neuss beantragt. Da die Vorhabenträgerin während des Genehmigungsverfahrens das Vorhaben überarbeitet hat, erfolgt nun eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit.

Ergänzt wurden ein Verkehrsgutachten sowie Unterlagen zur Umstellung der Entwässerung auf eine Indirekteinleitung. Eine Direkteinleitung von Niederschlagswasser von Freiflächenbereichen, betrieblichen Verkehrsflächen sowie der Dachflächen ins Hafenbecken ist nicht mehr vorgesehen.

Eine Kurzbeschreibung des Vorhabens, der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.12.2022 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zur Einsichtnahme aus:

  1. Bezirksregierung Düsseldorf, Dienstgebäude Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf, Raum 6030
  2. Stadt Neuss, Amt für Stadtplanung, Michaelstraße 50, 41460 Neuss, Eingang 5, 3. Etage, Raum 3.802

Die Unterlagen können aufgrund der aktuellen Situation nur unter Vereinbarung eines Termins und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Auslegung geltenden Hygieneschutzvorschriften eingesehen werden.

Die Terminvereinbarung ist hier möglich:

  1. Bezirksregierung Düsseldorf, Tel. 0211/475-2415 bzw. per E-Mail clarissa.hesseatbrd.nrw.de (clarissa[dot]hesse[at]brd[dot]nrw[dot]de) 
  2. Stadt Neuss, Tel. 02131/90-6101 bzw. per E-Mail stadtplanungatstadt.neuss.de (stadtplanung[at]stadt[dot]neuss[dot]de) 

Die Antragsunterlagen sind im o.g. Zeitraum auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen: http://url.nrw/offenlage 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können innerhalb der Einwendungsfrist vom 04.11.2022 bis einschließlich 05.01.2023 schriftlich vorgebracht werden. Die Einwendungsmöglichkeit ist auf die vorgesehene Änderung des Vorhabens beschränkt. Alle Einwendungen, die in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Frühjahr vorgebracht wurden, bleiben erhalten und werden weiter geprüft.