Luftreinhaltung (Symbolbild)
17.07.2023

Offenlage Entwurf fortgeschriebener Luftreinhalteplan Ruhrgebiet im Bereich der Stadt Essen

Die Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstelle Kruppstr. 117 im Jahr 2022 erfordert die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhr für das Stadtgebiet Essen.

An allen bewerteten Messstellen in Essen aus der Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus dem Jahr 2020 wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten. Allerdings weist eine 2021 neu eingerichtete Messstelle an einem Wohngebäude unmittelbar an der Trasse der Autobahn A 40 für das Jahr 2022 eine deutliche Überschreitung auf. Damit besteht die Notwendigkeit, eine auf diesen Streckenabschnitt konzentrierte Maßnahme zur Reduzierung der Belastung der Bewohner umzusetzen. Deshalb wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 40 in Höhe der Messstelle tagsüber auf 60 Kilometer pro Stunde festgelegt. In Fahrtrichtung Dortmund gilt die Begrenzung auf zirka 600 Metern Länge, in Richtung Duisburg auf etwa zwei Kilometern.

Darüber hinaus werden stadtweite Maßnahmen wie die Einführung einer neuen Straßenbahnlinie (City-Bahn), die Verlängerung vorhandener U-Bahn-Linien, die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Radverkehrs sowie der Elektromobilität zu einer weiteren Reduzierung der stadtweiten Luftbelastung beitragen.

Der Planentwurf wird in der Zeit vom 17.07.2023 bis 21.08.2023 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht (https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen). Der Entwurf ist auch bei der Stadt Essen und der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen. Detaillierte Angaben zur Auslegung der Dokumente finden Sie unter
https://www.brd.nrw.de/services/bekanntmachungen.