Barrierefreier Zugang zu einer Bahnhaltestelle (Symbolbild)
22.02.2022

Offenlage: Planungsverfahren für barrierefreien Ausbau der Haltestelle Hauptbahnhof beginnt

Die Rheinbahn AG beabsichtigt, die Haltestelle vor dem Krefelder Hauptbahnhof barrierefrei auszubauen.

Dazu hat sie bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Planfeststellungsverfahren beantragt.

Geplant sind ein Hochflurmittelbahnsteig und zwei Niederflurseitenbahnsteige einschließlich der Zugänge und Überwege. Der Mittelbahnsteig soll 60 Meter lang und fünf Meter breit, die Niederflurhaltestellen 40 Meter lang und 3,30 Meter breit werden. Zugangsrampen sollen die uneingeschränkte Nutzung der Stadt- und Straßenbahnen ermöglichen. Der südliche Straßen- und Seitenraum (zum Hauptbahnhof hin) bleibt unverändert, der nördliche soll verringert werden.

Die Planunterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und entscheidungserhebliche Unterlagen) sowie der Umweltbericht liegen in der Zeit vom 2. März bis 1. April 2022 bei der Stadtverwaltung Krefeld, Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, zur Einsichtnahme aus: montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 bis 17:30 Uhr. Aufgrund der aktuellen Situation während der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 02151 86-3846 oder 02151 86-3801 / E-Mail: fb62atkrefeld.de (fb62[at]krefeld[dot]de)) und unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.

Die Unterlagen sind darüber hinaus für die Dauer der Offenlage über die Internetseite der Stadt Krefeld (https://www.krefeld.de/de/vermessung/offenlage-haltestelle-hbf/) sowie der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf (http://url.nrw/offenlage) zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Offenlage bis einschließlich 2. Mai 2022 Einwendungen erheben. Die Schreiben können an die Stadtverwaltung Krefeld, Fachbereich Vermessungs- und Katasterwesen, Friedrichstraße 25, 47798 Krefeld oder die Bezirksregierung Düsseldorf (Planfeststellungsbehörde), Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf, adressiert werden.