Aktenordner (Symbolbild)
28.08.2023

Offenlage: Schutz für Kamillus-Park bleibt bestehen

Die Bezirksregierung Düsseldorf will den Kamillus-Park in der Stadt Neuss als geschützten Landschaftsbestandteil erhalten.

Diesen Charakter hat der Park bereits seit 2003. Gemäß § 32 Ordnungsbehördengesetz (OBG) tritt die Verordnung jedoch 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft, weshalb nun eine erneute Festsetzung notwendig wird.

Der entsprechende Verordnungsentwurf wird vom 1. bis einschließlich 30. September 2023 auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen zugänglich gemacht.

Zusätzlich können Interessierte die Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Kreisverwaltung Rhein-Kreis Neuss, Auf der Schanze 4, 41515 Grevenbroich, Flur vor Raum 1.16 (1. Etage, Gebäudenavigation: www.rkn.nrw/TR152) während der Dienststunden montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr einsehen.

Eigentümer und sonstige Berechtigte können Bedenken und Anregungen bis spätestens 14. Oktober 2023 schriftlich bei der Bezirksregierung Düsseldorf – höhere Naturschutzbehörde – Postfach 300865, 40408 Düsseldorf vorbringen oder per E-Mail an dezernat51atbrd.nrw.de (dezernat51[at]brd[dot]nrw[dot]de) richten.