Heißluftballons (Symbolbild)
24.05.2024

Offenlage: Sonderlandeplatz Leverkusen erhält neuen Ballonstartplatz

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung für eine Verlagerung und die Neuanlage von Ballonstartplätzen auf dem Sonderlandeplatz (SLP) Leverkusen erteilt. 

Der Bescheid zur Änderung der Einrichtung und des Betriebes des SLP Leverkusen liegt vom 27. Mai 2024 bis einschließlich 10. Juni 2024 bei der Stadtverwaltung Köln, Bauverwaltungsamt, Stadthaus, Westgebäude Zimmer 14C46, am Willy-Brandt-Platz 2 für jedermann zur Einsichtnahme aus: montags und donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzlich werden die Unterlagen im Zeitraum der Offenlage auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter https://www.brd.nrw.de/services/offenlagen zugänglich gemacht. 

Zum Hintergrund
Die luftrechtliche Genehmigung für den Sonderlandeplatz Leverkusen erging erstmals am 13.10.1976. Der Genehmigungsinhaber, der Luftsportclub Bayer Leverkusen e. V., beantragte mit Schreiben vom 19.10.2022 die Verlegung des bereits im Jahr 1976 genehmigten Ballonstartplatzes sowie die Einrichtung eines weiteren Ballonstartplatzes innerhalb des Flugplatzgeländes. 

Mit Bescheid vom 24.04.2024 erfolgen diese Änderungen der Genehmigung bezüglich der Ballonstartplätze und eine Anpassung hinsichtlich der neuen Grundsätze für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen.  

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber allen Betroffenen als zugestellt.