Hochspannungsleitung (Symbolbild)
28.10.2022

Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Höchstspannungsfreileitung zwischen Wesel und Hüls

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel - Utfort sowie der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Utfort - Hüls-West gefasst. Die Firma Amprion hatte den entsprechenden Antrag eingereicht.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 2. bis einschließlich 16. November 2022 in den betroffenen Städten und Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Offenlagen“(http://url.nrw/offenlage) veröffentlicht: 

Dinslaken, Technisches Rathaus, Flur in der Stabsstelle Stadtentwicklung, 1. OG, Hünxer Straße 81; montags bis freitags 08:00 bis 12:00 Uhr, montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr; 

www.dinslaken.de/aktuelleplanungen 

Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Stadthaus Eingang Moselstraße, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7; montags bis freitags 08:00 bis 16:00 Uhr;  

www.duisburg.de/stadtentwicklung 

Kempen, Rathaus, Buttermarkt 1, Planungs-, Bauordnungs- und Denkmalamt: montags bis freitags 08:00 bis 13:00 Uhr, montags bis donnerstags 14:00 bis 16:30 Uhr;

https://www.kempen.de/de/inhalt/aktuelle-auslagen-und-projektplanungen/ 

Krefeld, Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Friedrichstraße 25; montags bis freitags 08:30 bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 14:00 bis 17:30 Uhr; 

https://www.krefeld.de/de/vermessung/ 

Moers, Rathaus, Rathausplatz 1, 2. Stock, Raum 2.017; montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags 08:00 bis 12:00 Uhr; 

ttps://www.moers.de/de/stadtentwicklung/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-sonstigen-konzepten-und-informellen-planungen-8368084/ 

Neukirchen-Vluyn, Rathaus, Hans-Böckler-Straße 26, Zimmer 216; montags bis freitags 08:30 bis 12:00 Uhr, sowie dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 14:00 bis 18:00 Uhr; 

https://www.neukirchen-vluyn.de/ 

Rheinberg, FB Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt, Kirchplatz 10, Raum 248; montags bis mittwochs 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr, freitags 08:30 bis 12:00 Uhr; 

https://www.rheinberg.de/de/inhalt/bekanntmachungen/ 

Tönisvorst, Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Raum 1; montags bis donnerstags 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags 08:30 bis 12:00 Uhr; 

https://www.toenisvorst.de/de/abt1/bekanntmachungen/ 

Voerde, Bürgerbüro, Rathausplatz 20, EG-Raum 38; montags, dienstags, donnerstags 08:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags 08:00 bis 12:30 Uhr; 

https://voerde.de 

Wesel, Rathausanbau, Klever-Tor-Platz 1, Raum 325; montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, freitags 08:00 bis 12:00 Uhr; 

ttps://www.wesel.de/rathausonline/Bekanntmachungen 

Hünxe, Rathaus, Dorstener Straße 24, Vorflur 2. OG; montags, dienstags 08:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs 08:30 bis 12:00 Uhr, donnerstags 08:30 bis 17:00 Uhr, freitags 08:30 bis 12:00 Uhr; 

https://www.huenxe.de/bekanntmachungen 

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage erhoben werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist.

Dies gilt nicht für Beteiligte, denen der Planfeststellungsbeschluss individuell zugestellt wurde. Insoweit kann Klage nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses erhoben werden.