Haushalt (Symbolbild)
21.06.2022

Regierungspräsidentin gibt grünes Licht für den Haushalt des Kreises Viersen

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat heute die Haushaltsverfügung für den Haushalt 2022 des Kreises Viersen unterzeichnet. Damit hat sie die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage genehmigt, die von den kreisangehörigen Kommunen des Kreises Viersen zu tragen ist. Der Hebesatz der Kreisumlage für das Jahr 2022 sinkt gegenüber dem zurückliegenden Jahr um 0,5 Prozentpunkte auf 34,2 von Hundert (%), um die kreisangehörigen Kommunen im Kreis Viersen zu entlasten.

Im dritten Jahr der Corona-Pandemie spiegeln sich deren Auswirkungen weiterhin im Haushalt wider. Für das Jahr 2022 belaufen sich die Corona-bedingten Mehrbelastungen nach Berechnungen des Kreises Viersen noch auf rund 1,8 Mio. Euro. Diese werden unter Nutzung der landesgesetzlichen Bilanzierungshilfe im Haushalt isoliert. In der Mittelfristplanung ist keine Isolierung von Corona-Schäden mehr vorgesehen.

Das verbleibende planerische Defizit in Höhe von rund 8,4 Mio. Euro kann in diesem Jahr durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Der Haushalt des Kreises Viersen gilt damit als ausgeglichen. Für die darauffolgenden Jahre erwartet der Kreis Viersen einen ausgeglichenen Haushalt ohne weiteren Verzehr der Ausgleichsrücklage, die sich damit bei rund 8,9 Mio. Euro stabilisiert.

Dies wird von der Regierungspräsidentin begrüßt: „Gerade in Anbetracht des derzeit unsicheren gesamtwirtschaftlichen Umfeldes und der damit verbundenen Unwägbarkeiten ist es die richtige Zielsetzung für die kommenden Jahre, den originären Haushaltsausgleich zu erreichen und zu halten. Ich bin zuversichtlich, dass dies dem Kreis Viersen durch eine solide Haushaltsführung gelingen wird.“