Regionalplanänderung für Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach beschlossen
So könnte nun zum Beispiel der in der Entwicklung befindliche Industriepark Elsbachtal erweitert werden, der als interkommunales Gewerbegebiet zwischen Jüchen und Grevenbroich liegt.
Zudem wurden zwei neue allgemeine Siedlungsbereiche für Gewerbe (ASB-GE) festgelegt. Durch diese soll im Industriegebiet Grevenbroich-Ost die Erweiterung eines bestehenden Betriebes ermöglicht werden. In Mönchengladbach-Sasserath an der Stadtgrenze von Mönchengladbach und Jüchen könnten die Kommunen nun ein CO2-neutrales Gewerbegebiet – das Modellvorhaben „Zero-Emission“ – entwickeln. Zum Anschluss dieses neuen Standortes an die regionale Umgebung wurde zudem die Ortslage Sasserath selbst als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt.
Im nächsten Schritt wird die Änderung des Regionalplans Düsseldorf der Landesplanungsbehörde angezeigt. Wenn die Rechtsprüfung der Landesplanungsbehörde keine Einwendungen ergibt, wird die Regionalplanänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht und damit rechtskräftig.
Die Verfahrensübersicht mit Verfahrensunterlagen für die Regionalplanänderung sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de unter der Rubrik „Änderungen des Regionalplans Düsseldorf (RPD)“ veröffentlicht.
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