Industrieanlage (Symbobild)
15.06.2023

Solvay Chemicals Rheinberg erhält Genehmigung für weiteren Holzkessel

Die Solvay Chemicals GmbH hat nach Bundesimmissionsschutzgesetz die Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur wesentlichen Änderung des Industriekraftwerks durch Errichtung und Betrieb eines weiteren altholzbefeuerten Kessels (GN2) auf dem Grundstück Xantener Straße in 47495 Rheinberg erhalten.

Gegenstand der Genehmigung sind die folgenden Änderungen:

  • Errichtung und Betrieb einer altholzbefeuerten Verbrennungsanlage mit Wirbelschichtfeuerung (interne Bezeichnung: „Holzkessel GN2“) mit einer Feuerungswärmeleistung von 105 MWth
  • Errichtung und Betrieb von Abgasreinigungseinrichtungen nebst Silos zur Bevorratung von Absorbentien (Natriumhydrogencarbonat; Herdofenkoks) und Reststoffen;Errichtung eines 47 Meter hohen Abgaskamins zur Ableitung der gereinigten Verbrennungsabgase;
  • Errichtung und Betrieb von drei Annahmeboxen zur Entladung von extern aufbereiteten Holzhackschnitzeln (Altholzkategorie A I bis A IV) mit einer Entladekapazität von rund 130.000 Tonnen pro Jahr
  • Errichtung und Betrieb von zwei Betonsilos zur Lagerung von Holzhackschnitzeln (Altholzkategorie A I bis A IV) mit einem Fassungsvermögen von jeweils 6.000 m³, entsprechend rund 1.200 Tonnen (Gesamtlagermenge: rund 2.400 Tonnen);
  • Errichtung und Betrieb eines Sandsilos zum Ausgleich des Wirbelschicht-Bettaschehaushalts;
  • Außerbetriebnahme des bisher mit Kohle und/oder Holzhackschnitzeln der Altholzkategorie A I und A II befeuerten Dampfkessels GN1 mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen;
  • Umwidmung des kohlestaubbefeuerten Dampfkessels GN6 zu einem erdgasbefeuerten Kessel und Außerbetriebnahme der zur Kohlestaubfeuerung zugehörigen Nebeneinrichtungen;
  • Außerbetriebnahme der Kohleentladung/Kohlekippe und des Kohlelagers;

Die genehmigungsrechtlich nutzbare Gesamt-Feuerungswärmeleistung des Industriekraftwerks wird auf 447 MWth begrenzt (unverändert).

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides mit Begründung und Antragsunterlagen liegt in der Zeit vom 16. bis einschließlich 29. Juni 2023 (außer an Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen) an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus: 

Bezirksregierung Düsseldorf, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf; Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 14:00 Uhr 

Stadt Rheinberg beim Sachgebiet 61 - Stadtentwicklung, Bauordnung und Umwelt im Stadthaus, Zimmer 248, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg; Öffnungszeiten: montags bis freitags 08:30 bis 12:00 Uhr, montags bis mittwochs 13:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 13:00 bis 17:00 Uhr 

Stadt Voerde, Fachdienst 6.1 – Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz (2. Etage Raum 232), Rathausplatz 20, 46562 Voerde; montags bis donnerstags 08:30 bis 16:00 Uhr, freitags 08:30 bis 12:00 Uhr

Eine Einsichtnahme außerhalb der oben genannten Zeiten ist nach Absprache unter den folgenden Rufnummern möglich:
Bezirksregierung Düsseldorf unter 0211 475-5256
Stadt Rheinberg unter 02843 171-460
Stadt Voerde unter 02855 80-457 oder 02855 80-769

Der Bescheid und seine Begründung sind zudem im Internet auf dem länderübergreifenden UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/startseite zu finden.