Rhein-Lippe-Hafen Wesel

Überschwemmungsgebiet Lippe ist festgesetzt

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Lippe von Kilometer 0,7 bis Kilometer 27,7 im Regierungsbezirk Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt.

Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit abgeschlossen. Die Verordnung tritt am 15.12.2022 in Kraft. Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Stadt Wesel, der Gemeinde Schermbeck und der Gemeinde Hünxe.

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das z.B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Weitere Informationen unter: 

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/hochwasserrisiken-und-hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete 

Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei der Stadt Wesel, der Gemeinde Schermbeck und der Gemeinde Hünxe sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden unter: 

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/wasserwirtschaft/hochwasserrisiken-und-hochwasserschutz/festgesetzte-26