
Unterlagen zum Polder Orsoy-Land in Rheinberg liegen aus
Der Deichverband Duisburg-Xanten hat für den Polder Orsoy-Land die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens findet ein Anhörungsverfahren statt. Daneben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Der Planungsraum liegt im Stadtgebiet von Rheinberg. Diese Fläche weist eine Größe von rund 705 ha auf und liegt auf dem linken Rheinufer zwischen Strom-km 802,0 und km 805,0. Der Deichverband beabsichtigt neben einer Begrenzung des Polders durch einen neuen Deich in einer Länge von ca. 7,75 Kilometer die Planung und Errichtung von Bauwerken zur Flutung des Polders und anschließenden Entleerung nach Ablauf der Hochwasserwelle im Rhein.
Weitere Maßnahmen bestehen aus der Umgestaltung des Wegenetzes innerhalb des Polders, dem Stilllegen des Wasserwerkes und Rückbau von Teilanlagen (Brunnen) sowie der Sicherung des Gebäudes, einer Anbindung der Stadt Rheinberg an den Polderdeich, dem Umbau der Ossenberger Schleuse im Rheinberger Altrhein sowie der Errichtung eines Grundwasserpumpwerkes im Rheinberger Ortsteil Eversael zur Trockenhaltung der Kellergeschosse. Die Flutung des Polders soll über eine feste Schwelle innerhalb des Banndeiches erfolgen, sodass es sich hier um einen ungesteuerten Polder handeln würde.
Die Antragsunterlagen enthalten insbesondere:
• Genehmigungsantrag nebst Erläuterungsbericht mit Lageplänen
• Technische sowie Geotechnische Planung
• UVP-Bericht (Umweltverträglichkeitsstudie)
• Artenschutzgutachten
• Landschaftspflegerischer Begleitplan
- FFH-Verträglichkeitsstudie
- Gutachten zur Gestaltung des Einlaufbauwerkes vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
- Gutachten über konstruktive Details des geplanten Einlaufbauwerks
Die Unterlagen einschließlich des UVP-Berichts liegen
vom 15.08.2022 – 14.09.2022 einschließlich
bei der bei der Stadt Rheinberg, Fachbereich 61, Kirchplatz 10, 47495 Rheinberg, 2. Obergeschoss, Raum 248 zu folgenden Zeiten zur Einsicht aus:
montags – freitags 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
montags – mittwochs 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
donnerstags 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Zudem sind der gesamte Inhalt der amtlichen Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf einzusehen:
Der Inhalt der amtlichen Bekanntmachung und der nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen ist zusätzlich über das zentrale Internetportal unter dem Link https://www.uvp-verbund.de/startseite zugänglich.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 13.10.2022, schriftlich oder zur Niederschrift bei der o.a. Auslegungsstelle oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54.04, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.04.01.43-18) Einwendungen erheben.