Aktenordner (Symbolbild)
28.03.2022

Unterlagen zur Erweiterung der Grillo-Werke in Duisburg liegen aus

Die Grillo-Werke AG hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz zur wesentlichen Änderung der Spaltanlage und Anlage zur Herstellung von flüssigem Schwefeldioxid gestellt.

Der Standort der zu ändernden Anlage (Grillo-Werke Hamborn) befindet sich an der Buschstr. 95, 47169 Duisburg.

Der Genehmigungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen, die das Vorhaben, seinen Anlass, die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen sowie Auswirkungen erkennen lassen, insbesondere der UVP-Bericht und die folgenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen

  • Brandschutzkonzepte, Explosionsschutzkonzept 
  • Stoffinformationen
  • Luft-Immissionsprognose mit Schornsteinhöhenberechnung
  • Schall-Immissionsprognose
  • Gutachten zur Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstandes  
  • AwSV-Gutachten
  • Gutachten zur Baugrunderkundung und Altlastensituation
  • FFH- und Artenschutz-Vorprüfung, Bewertung von Stickstoffeinträgen
  • Vorhabenbezogener Sicherheitsbericht

liegen in der Zeit vom 30.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022 an folgenden Stellen zur Einsicht aus:
 

Bezirksregierung Düsseldorf, 2. Etage, Zimmer 240a, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf

Bezirksrathaus Duisburg-Hamborn, Raum 108, Duisburger Straße 213, 47166 Duisburg
 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Terminvereinbarung ist unter nachfolgenden Kontaktdaten möglich:

Bezirksregierung Düsseldorf:
Herr Hartz, E-Mail: stefan.hartzatbrd.nrw.de (stefan[dot]hartz[at]brd[dot]nrw[dot]de), Telefon-Nr.: 0211 / 475-5256

Bezirksverwaltung Hamborn:
Herr Geisler, E-Mail: a.geisleratstadt-duisburg.de (a[dot]geisler[at]stadt-duisburg[dot]de), Telefon: 0203 / 283-5200

Die Antragsunterlagen mit dem UVP-Bericht sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen sind darüber hinaus während des o. g. Zeitraums über das Zentrale Internetportal für UVP-pflichtige Zulassungsverfahren einzusehen:

https://uvp-verbund.de/startseite

Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich oder elektronisch bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder im Bezirksrathaus Duisburg- Hamborn innerhalb der Einwendungsfrist vom 30.03.2022 bis einschließlich 30.05.2022 vorgebracht werden. Die Einwendungen müssen neben dem Namen auch die volle leserliche Anschrift der einwendenden Person enthalten.