19.04.2024

Wuppertal verabschiedet Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025

Regierungspräsident Thomas Schürmann hat die Haushaltsverfügung für den Doppelhaushalt 2024/2025 unterzeichnet.

Damit kann die Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die beiden Haushaltsjahre veröffentlicht werden. In den Planjahren 2024 und 2025 werden Jahresfehlbeträge in Höhe von rund 75,7 Mio. Euro und in Höhe von rund 59 Mio. Euro ausgewiesen, die durch einen Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage wird davon ausgegangen, dass sich das Eigenkapital der Stadt Wuppertal in den kommenden Jahren weiter reduzieren und ein Rückgriff auf die allgemeine Rücklage voraussichtlich notwendig wird. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die Auswirkungen der verschiedenen Krisen in den vergangenen Jahren sowie den Wegfall haushaltsrechtlicher Sonderregelungen, die anlässlich der Covid-19-Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine vorübergehend eingeführt wurden. 

Durch die Aufstellung eines Doppelhaushaltes schafft die Stadt Wuppertal Planungssicherheit in einer Zeit, die nach wie vor von Unwägbarkeiten, Herausforderungen und Risiken für die kommunale Haushaltswirtschaft geprägt ist. „Die Stadt ist bemüht, die verfügbaren Haushaltsmittel so restriktiv wie nötig, aber so flexibel wie möglich einzusetzen – das geht aus der Haushaltsplanung eindeutig hervor“, sagt Thomas Schürmann. So können nach jetzigem Planungsstand insbesondere notwendige Investitionen im Schul- und Infrastrukturbereich umgesetzt werden. „Um die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft sicherstellen und die geplanten Investitionen und Projekte realisieren zu können, bedarf es einer strengen Haushaltsdisziplin und umsichtigen Planung. Die Stadt Wuppertal hat beide Kompetenzen bereits im Rahmen der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen unter Beweis gestellt, sodass ich zuversichtlich bin, dass auch die kommenden Herausforderungen erfolgreich bewältigt werden können“, so Regierungspräsident Schürmann.