Planungsregionen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Aufgrund einer 2007 vom Landtag beschlossenen Änderung des Landesplanungsgesetzes ist seit dem 21.10.2009 im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) dessen Verbandsversammlung regionaler Planungsträger. Sie nimmt damit für ihr Verbandsgebiet die Aufgaben des Regionalrates wahr.
Damit wurde zugleich auch festgelegt, dass in den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster für das Gebiet außerhalb des Verbandsgebietes des RVR wie bisher die Regionalräte zuständig sind. Zuständige Regionalplanungsbehörden sind die Bezirksregierungen Detmold und Köln für ihren Regierungsbezirk, die Regionaldirektion des Regionalverbandes Ruhr als staatliche Behörde für das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr sowie die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster für ihren Regierungsbezirk außerhalb des Verbandsgebietes des Regionalverbandes Ruhr. (§ 4 Abs. 1 LPlG).
Die entsprechende Planungsregion des Regionalrates für den Regierungsbezirk Düsseldorf ist auf der Grafik oben ersichtlich.
Eine Besonderheit betrifft die Regionalplanung im Kerngebiet des Ruhrgebietes. Hier hat die Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim a.d.R. und Oberhausen einen regionalen Flächennutzungsplan aufgestellt, der vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 18.11.2009 genehmigt worden ist. Siehe dazu insb. auch § 41 LPlG NRW.
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