Geldscheine (Symbolbild)

Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung

Das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ersetzt das Investitionsprogramm „Abwasser NRW".

Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW

Das Investitionsprogramm Abwasser NRW wurde durch das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ abgelöst und ist am 10.04.2017 in Kraft getreten. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit diesem Förderprogramm Maßnahmen in Bereichen der Abwasserbeseitigung. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (mit Ausnahme des Bundes), soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des Landeswassergesetzes durchführen. Die Förderungbereiche 1 bis 5.4 sind bei der NRW.Bank, der Förderbereich 6 beim LANUV zu beantragen. Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2022.

Inhalt:

  • Förderbereich 1: Industrielle Abwasserbeseitigung
    Förderart: Zuschuss (für a. bis zu 30%, für b. und c. bis zu 50%, Maximalbetrag  200.000 € innerhalb von 3 Jahren)
  • Förderbereich 2.1: Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen
    Förderart: Zuschuss (bis zu 50%*)
  • Förderbereich 2.2: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
    Förderart: Zuschuss (a. für erprobte Verfahren bis zu 30%*, b. für innovative Verfahren bis zu 50%*)
  • Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
    Förderart: Zuschuss (a. bis zu 80%*, b. bis zu 70 %*; c. bis zu 50%*)
  • Förderbereich 4.1:Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
    Förderart: Darlehen (bis zu 50%*)
  • Förderbereich 4.2: Bodenfilteranlagen
    Förderart: Zuschuss (bis zu 50%*)
  • Förderbereich 4.3: Technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Niederschlagswasser
    Förderart: Zuschuss (a. bis zu 30%*, b. und c. bis zu 40%*)
  • Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung
    Förderart: Darlehen (bis zu 50%*)
  • Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
    Förderart: Zuschuss (bis zu 30%, maximal 200 € je angefangenem laufendem Meter)
  • Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen kommunaler oder privaten Liegenschaften
    Förderart: Zuschuss (bis zu 50%*)
  • Förderbereich 5.4: Sanierung privater Hausanschlüsse – Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW
    Förderart: Darlehen (bis zu 100%)
  • Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
    Förderart: Zuschuss (bis 80%, bei nicht staatlichen Instituten bis 100%)
  • Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio. €.
  • Die Kreditlaufzeit des Ratendarlehens beträgt 30 Jahre.
  • Die Tilgung erfolgt in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten.
  • Die Zinsbindung beträgt 10 oder 20 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist ausgeschlossen.

Förderung aus den Mitteln der Abwasserabgabe

Aus den Mitteln der Abwasserabgabe gibt es die Möglichkeit der Förderung von Einzelprojekten im Abwasserbereich.
Aufgrund des Einzelfallcharakters einer derartige Förderung ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Abwasserreferat des NRW-Umweltministeriums oder dem Dezernat 54 der regional zuständigen Bezirksregierung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW" (ZunA)
Weitere Informationen, Formulare, Merkblätter und Service