
Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung
Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
Das Investitionsprogramm Abwasser NRW wurde durch das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ abgelöst und ist am 10.04.2017 in Kraft getreten. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit diesem Förderprogramm Maßnahmen in Bereichen der Abwasserbeseitigung. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (mit Ausnahme des Bundes), soweit sie Maßnahmen zur öffentlichen Abwasserbeseitigung im Rahmen des Landeswassergesetzes durchführen. Die Förderungbereiche 1 bis 5.4 sind bei der NRW.Bank, der Förderbereich 6 beim LANUV zu beantragen. Die Richtlinie ist befristet bis zum 31.12.2022.
Inhalt:
- Förderbereich 1: Industrielle Abwasserbeseitigung
Förderart: Zuschuss (für a. bis zu 30%, für b. und c. bis zu 50%, Maximalbetrag 200.000 € innerhalb von 3 Jahren) - Förderbereich 2.1: Gutachterliche Untersuchungen zu Energiesparmaßnahmen öffentlicher Abwasseranlagen
Förderart: Zuschuss (bis zu 50%*) - Förderbereich 2.2: Energiesparmaßnahmen und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
Förderart: Zuschuss (a. für erprobte Verfahren bis zu 30%*, b. für innovative Verfahren bis zu 50%*) - Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
Förderart: Zuschuss (a. bis zu 80%*, b. bis zu 70 %*; c. bis zu 50%*) - Förderbereich 4.1:Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
Förderart: Darlehen (bis zu 50%*) - Förderbereich 4.2: Bodenfilteranlagen
Förderart: Zuschuss (bis zu 50%*) - Förderbereich 4.3: Technische Anlagen zur weitergehenden Behandlung von Niederschlagswasser
Förderart: Zuschuss (a. bis zu 30%*, b. und c. bis zu 40%*) - Förderbereich 5.1: Fremdwasser – Öffentliche Kanalsanierung
Förderart: Darlehen (bis zu 50%*) - Förderbereich 5.2: Fremdwasser – Private Kanalsanierung
Förderart: Zuschuss (bis zu 30%, maximal 200 € je angefangenem laufendem Meter) - Förderbereich 5.3: Sanierung Privater Abwasseranlagen kommunaler oder privaten Liegenschaften
Förderart: Zuschuss (bis zu 50%*) - Förderbereich 5.4: Sanierung privater Hausanschlüsse – Darlehen der NRW.BANK mit Zinsverbilligung durch das Land NRW
Förderart: Darlehen (bis zu 100%) - Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
Förderart: Zuschuss (bis 80%, bei nicht staatlichen Instituten bis 100%) - Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Mio. €.
- Die Kreditlaufzeit des Ratendarlehens beträgt 30 Jahre.
- Die Tilgung erfolgt in gleichbleibenden vierteljährlichen Raten.
- Die Zinsbindung beträgt 10 oder 20 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren.
- Eine vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist ausgeschlossen.
Förderung aus den Mitteln der Abwasserabgabe
Aus den Mitteln der Abwasserabgabe gibt es die Möglichkeit der Förderung von Einzelprojekten im Abwasserbereich.
Aufgrund des Einzelfallcharakters einer derartige Förderung ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Abwasserreferat des NRW-Umweltministeriums oder dem Dezernat 54 der regional zuständigen Bezirksregierung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW" (ZunA)
Weitere Informationen, Formulare, Merkblätter und Service
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