Geldscheine (Symbolbild)

Förderprogramm ZunA NRW

Das Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten.

Es wird abgelöst durch die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen“ (ZunA NRW), die am 02.11.2023 in Kraft getreten sind.

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Die Gewährung der Zuwendungen erfolgt nach wasserwirtschaftlichen Schwerpunkten gemäß § 16 des Abwasserabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559).

Inhalt:

  • Förderbereich 1: Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung
  • Förderbereich 2.1: Energie- und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
  • Förderbereich 2.2: Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
  • Förderbereich 2.3: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
  • Förderbereich 3: Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
  • Förderbereich 4.1: Misch- und Niederschlagswasserbehandlung sowie -rückhaltung
  • Förderbereich 4.2: Retentionsbodenfilteranlagen
  • Förderbereich 4.3: Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser
  • Förderbereich 5.1: Fremdwasser – öffentliche Kanalsanierung
  • Förderbereich 5.2: Fremdwasser – private Kanalsanierung
  • Förderbereich 5.3: Sanierung der Abwasseranlagen auf kommunalen oder privaten Liegenschaften
  • Förderbereich 6: Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung

Bewilligende Stelle für die Förderbereiche 1 bis 5.3 ist die NRW.BANK https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/60185/zukunftsfaehige-und-nachhaltige-abwasserbeseitigung-nrw-zuna-nrw.html.

Für den Förderbereich 6 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Bewilligungsbehörde https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/foerderung-von-fe-projekten-zur-abwasserbeseitigung.

Einzelheiten zu Art und Umfang der Förderung entnehmen Sie bitte den einzelnen Förderbereichen der Richtlinien bzw. den Homepages von NRW.Bank bzw. LANUV. Dort erhalten Sie auch Informationen und Formulare zum Antragsverfahren.

Förderung aus den Mitteln der Abwasserabgabe

Aus den Mitteln der Abwasserabgabe gibt es die Möglichkeit der Förderung von Einzelprojekten im Abwasserbereich.
Aufgrund des Einzelfallcharakters einer derartige Förderung ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem Abwasserreferat des NRW-Umweltministeriums oder dem Dezernat 54 der regional zuständigen Bezirksregierung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW" (ZunA)
Weitere Informationen, Formulare, Merkblätter und Service