Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Das Land NRW gewährt mit der Förderrichtlinie vom 22.01.2021 mit Unterstützung des Bundes Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur.
Ziel ist die Schaffung zusätzlicher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-4, sowie die qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangstufen.
Zuwendungsempfänger sind Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen.
Förderfähig sind investive Begleitmaßnahmen, Baumaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen, wenn sie nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn) und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden. Die bewilligten Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2021 begonnen werden und sind bis zum 31. Dezember 2021 durchzuführen.
Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt (Anteilsfinanzierung).
Die Zuwendungsvoraussetzungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Die Anträge sind vom Zuwendungsempfänger nach dem Muster der Anlage 1 der Förderrichtlinie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Bezirksregierung) spätestens bis zum 28. Februar 2021 ausgefüllt und unterschrieben als Scan per Email bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens.
Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Abruf des Zuwendungsempfängers insoweit die zuwendungsfähigen Ausgaben bereits geleistet worden sind.
Der Verwendungsnachweis zum Nachweis der tatsächlichen Ausgaben der Landeszuwendung ist nach der Maßgabe der Anlage 3 der Richtlinie zu führen (vereinfachter Verwendungsnachweis) und bis zum 31. März 2022 der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Formulare:
Antrag
Stellungnahme des Kämmerers
Mittelabruf
Verwendungsnachweis
Informationen:
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
Förderrichtlinie
Liste Schulträgerbudget
Ansprechpersonen:
Frau Katharina Engelen
Email: katharina.engelen [at] brd.nrw.de
Tel.: 0211/475-3654
Frau Monica Monfort-Weber
Email: monica.monfort-weber [at] brd.nrw.de
Tel.: 0211/475-2568
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