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Maßnahmen an Gewässern und Deichen
Das Bauen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, unterliegen dem besonderen Schutz der Wassergesetze von Bund und Land NRW. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für Verfahren an den Gewässern Emscher, Erft, Lippe, Issel, Niers, Ruhr und Wupper.