Genehmigung von Krankenhausbudgets und Schiedsstellenentscheidungen
Entscheidungen über Genehmigungsanträge von Budgetvereinbarungen gem. § 14 (1) KHEntgG, § 20 (1) BPflV und § 17a (8) KHG.
Entscheidungen über Genehmigungsanträge von Budgetvereinbarungen gem. § 14 (1) KHEntgG, § 14 BPflV und § 17a (8) KHG, sowie die Umsetzung von Schiedsstellenentscheidungen gem. § 13 KHEntgG, § 13 BPflV und § 17a (8) KHG.
Die Rechtsgrundlage unserer Verfahren sind folgende Gesetze:
KHG, KHG NRW, KHEntgG, BPflV, SGB V, Psych-PV, KFPV, FPVBE
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und dem Bundesministerium für Gesundheit.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 24
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