Gesundheitsfachberufe (Symbolbild) / ©Andrey Popov - stock.adobe.com
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster für die Anerkennung ausländischer Pflege- und Gesundheitsfachberufe zuständig.
Änderung der Zuständigkeit
Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster für die Anerkennung ausländischer Pflege- und Gesundheitsfachberufe zuständig.
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Bezirksregierung Münster
Dezernat 24
Anerkennung Pflege- und Gesundheitsberufe
Domplatz 1-3
48143 Münster
An dem Verfahren selbst ändert sich nichts.
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