Arzneimittel (allgemein)
Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht u.a. die Entwicklung, Herstellung, Klinische Prüfung, das Inverkehrbringen, den Im- / und Export von Arzneimitteln und die Arzneimittelsicherheit.
I. Überwachung
Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht u.a. die
- Entwicklung,
- Herstellung,
- Klinische Prüfung,
- das Inverkehrbringen
- den Im- / und Export von Arzneimitteln und die
- Arzneimittelsicherheit.
Weitere Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arzneimittel stehen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind, werden in § 67 des Arzneimittelgesetzes (AMG) aufgeführt.
Zu den Arzneimitteln sind auch Blut und Blutprodukte zu zählen, deren Herstellung und Inverkehrbringen ebenfalls überwacht wird.
Die Bezirksregierung führt zur Zeit über 40 Arzneimittelhersteller, 5 Blutbanken und Blutspendedienste, sowie 13 Eigenblutspendeeinrichtungen und 10 Einrichtungen zur Gewinnung von Stammzellen im Regierungsbezirk Düsseldorf die Aufsicht.
Die entsprechenden Firmen und Einrichtungen werden in regelmäßigen Abständen (jedes , bzw. alle 2-Jahre) und aus besonderen Anlässen (z.B. Änderung der Herstellungserlaubnis , Bedenken gegen die Arzneimittelsicherheit) inspiziert.
Weitere Informationen: Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung – AMWHV vom 03. November 2006)
II. Zulassung
Für die Zulassung von Arzneimitteln ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), für Blut und Blutprodukte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig.
Wird eine europaweite Zulassung eines Arzneimittels angestrebt, ist der Zulassungsantrag bei der European Medicines Agency (EMA) in London zu stellen.
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