Blut- und Blutprodukte

Die Herstellung und die Anwendung von Blut und Blutprodukten wird ebenfalls von der Bezirksregierung überwacht.

Dazu zählen u.a.

  • Fremdblut und daraus hergestellte Produkte
  • Eigenblut und
  • Stammzellen.

Für die Herstellung gelten die Voraussetzungen der §§ 13 - 18 AMG.

Darüber hinaus sind die besonderen Vorschriften des Transfusionsgesetzes (TFG) und die Leitlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion (Hämotherapie) zu beachten.

Qualitätsmängel sind der Bezirksregierung unverzüglich zu melden.

Für die Zulassung von Blutprodukten das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen zuständig .

Weitere Informationen zum Thema "Blut- und Plasmaspende" erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit und beim Paul-Ehrlich-Institut.