
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Fachaufsicht bei der Durchführung der Aufgaben nach dem 4. Kapitel des SGB XII, der Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit aus.
Fachaufsicht "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung", 4. Kapitel SGB XII
Die Bezirksregierung Düsseldorf übt die Fachaufsicht über die 5 Kreise und die 10 kreisfreien Städte des Regierungsbezirks bei der Durchführung der Aufgaben nach dem 4. Kapitel des SGB XII, der Gewährung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit aus.
Darüber hinaus koordiniert und steuert die Bezirksregierung Düsseldorf die Fachaufsicht im gesamten Rheinland (Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln).
Weitere Informationen zur Grundsicherung, insbesondere zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrem Kreis beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt: