Krankenpfleger misst den Blutdruck eines Patienten (Symbolbild) © Kzenon - stock.adobe.com

Wohn- und Teilhabegesetz

Im Oktober 2014 hat der Landtag das GEPA NRW verabschiedet.  
Im Oktober 2014 hat der Landtag das GEPA NRW verabschiedet. GEPA steht dabei für das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen und ihre Angehörigen. Das „GEPA NRW" ist ein übergreifendes Reformgesetz für das gesamte Landesrecht zum Thema Pflege und Alter: Es bündelt die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabgesetzes aus dem Jahr 2008 und die Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegesetzes aus dem Jahr 2003 in ein Alten- und Pflegegesetz. Nach der Verabschiedung des Änderungsgesetzes GEPA NRW bestehen die beiden geänderten Gesetze Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) und Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) eigenständig nebeneinander in den veränderten Fassungen. Das überarbeitete Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) hat 2008 für Nordrhein-Westfalen das bisherige Heimgesetz auf Bundesebene ersetzt. Es enthält die ordnungsrechtlichen Standards für die Gestaltung von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Dabei geht es zum Beispiel um die bauliche Gestaltung (Einzelzimmerquote, Raumgrößen etc.), aber auch personelle Mindeststandards und Mitwirkungsmöglichkeiten (Heimbeiräte etc.). Da das WTG NRW ein Ordnungsgesetz ist, dient es rechtlich ausgedrückt der „Gefahrenabwehr“. Die im WTG festgelegten Standards können daher nur Mindeststandards sein, die die in den Einrichtungen betreuten Menschen vor Gefahren schützen. Es bildet jedoch nicht mehr nur die gesetzliche Grundlage zum Schutz von Menschen, die in Alten-/Pflege- und Behinderteneinrichtungen betreut werden, sondern auch Mindeststandards zum Schutz von Menschen, die Betreuungsbedarfe durch ambulante Dienste in selbst- oder fremdverantworteten Wohngemeinschaften sowie in Servicewohn- und Gasteinrichtungen haben. Zum WTG NRW gibt es auch eine Durchführungsverordnung (WTG DVO), die die im Gesetz angelegten Standards detailliert ausformuliert. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den Kreisen und kreisfreien Städten überwacht, die diese Aufgabe als sogenannte Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrnehmen. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden die Einrichtungen beraten und jährlich unangekündigt überprüft (Regelprüfungen). Darüber hinaus finden anlassbezogene Begehungen statt, sofern dies aufgrund von Beschwerden oder Vorkommnissen geboten erscheint. Das Ergebnis der Regelprüfungen wird in Prüfberichten festgehalten. Die jeweils aktuellen Prüfberichte sind in den geprüften Einrichtungen an gut sichtbarer Stelle auszuhängen oder auszulegen. Die Prüfberichte über die Regelprüfungen der vorangegangenen drei Jahre sind gegenwärtigen und künftigen Nutzerinnen und Nutzern oder von ihnen beauftragten Personen zur Einsichtnahme auszuhändigen. Ferner werden Ergebnisberichte mit den wesentlichen Informationen aus den Regelprüfungen erstellt, die auf den Internetseiten der WTG-Behörden veröffentlicht werden und somit jedermann jederzeit zugänglich sind. Die Bezirksregierung nimmt im Rahmen ihrer überörtlichen Zuständigkeit die Aufsicht über die kommunalen Tätigkeiten bei der Durchführung des WTG NRW wahr. Die oberste Fachaufsichtsbehörde ist das MAGS, das in grundsätzlichen Fällen von landesweiter Bedeutung entscheidet. Im Internetangebot des MAGS NRW finden Sie mehr Informationen zu diesem und verwandten Themen. Rechtsgrundlagen: Ratgeber: Jeder vierte Einwohner Nordrhein-Westfalens ist älter als 60 Jahre. Um jedem einzelnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sind Beratungsangebote zu allen Fragen rund um das Wohnen und die qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung im Alter unerlässlich. Auf den Seiten des MAGS NRW finden Sie konkrete Informationen zu bestehenden Angeboten und zum übergeordneten Thema "Qualität der Pflege". GEPA NRW: Fragen und Antworten zum GEPA NRW finden Sie auf den Seiten MAGS NRW. Verwandte Themen: