Digitale Ausstattungsoffensive
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für die digitale Bildungsinfrastruktur durch eine digitale Ausstattung von Förderschulen und Schulen an sozial benachteiligten Standorten
Wer ist antragsberichtigt?
Antragsberechtigt sind:
- Öffentliche Schulträger und
- Ersatzschulträger
von Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen an sozial benachteiligten Standorten.
Was wird gefördert?
Es wird die Anschaffung von personalisierten, schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler einschließlich der Ausgaben für die Inbetriebnahme und des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Förderfähig sind Sachausgaben bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro je Endgerät (einschließlich Nebenausgaben).
Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.
Die Schulträger können Zuwendungen für die Ausstattung von Schulen bis zu einem ihnen zugeschriebenen Budget beantragen. Nicht verbrauchte Mittel können von den Bewilligungsbehörden für weitere Schulen verwendet werden.
Was ist zu beachten?
Abweichend vom grundsätzlichen Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns steht ausnahmsweise einer Förderung von Vorhaben nichts entgegen, die bereits (seit 18. März 2021) begonnen worden sind.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline der Geschäftsstelle Gigabit unter 0211 475-3491 oder schreiben eine E-Mail an das Funktionspostfach digitalpakt-schule [at] brd.nrw.de (digitalpakt-schule[at]brd[dot]nrw[dot]de)
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