
DigitalPakt Schule 2019 – 2024
Allgemeine Informationen
Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW) für Maßnahmen an Schulen und in Regionen" trat als Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung am 11.09.2019 in Kraft.
Die Antragstellung endete nach einer Verlängerung der Antragsfrist zum 31.07.2022. Daran schloss sich am 02.11.2022 ein qualifiziertes Windhundverfahren für die Beantragung ungebundener Restmittel an. Auch dieses Antragverfahren wurde inzwischen geschlossen, somit ist eine (Neu-)Antragstellung nicht mehr möglich.
Weitere Informationen
für Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf:
Mittelabruf-Anforderung
Verwendungsnachweis-Einreichung
Kontakt

Sollten Sie weitere Fragen zum Förderprogramm oder Antragsverfahren haben, senden Sie diese bitte an digitalpakt-schule [at] brd.nrw.de oder rufen Sie uns gerne an.
Hinweis
Sollte sich ein Förderprogramm (z.B. „DigitalPakt 2.0“) an den DigitalPakt anschließen, werden Sie ebenfalls hier Informationen dazu finden können.
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