Geldwäsche (Symbolbild)

EU-Verbraucherschutz

Sie regelt die Werbung von und mit Waren und Dienstleistungen und wer für die Überwachung zuständig ist.
Aufgaben: Überwachung und Verfolgung der Ge- und Verbote der PreisangabenverordnungÜberprüfung und Bearbeitung von Meldungen im CPCS-SystemDer Gesetzgeber hat mit der Preisangabenverordnung einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der für nahezu alle Bereiche die Art und Weise der Preisangaben für Waren und Leistungen gegenüber privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern regelt.Diese Verordnung ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Preisangabenrechts. Sie regelt, dass alle die zur Preisangabe verpflichtet sind, die eine Tätigkeit gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise ausüben und dabei Waren oder (Dienst-) Leistungen anbieten bzw. hierfür unter Angabe von Preisen werben.Die Zuständigkeit für die Überwachung und Verfolgung der Ge- und Verbote (Vollzug) der Preisangabenverordnung liegt vor Ort bei den jeweiligen kommunalen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden.Falls Probleme im Zusammenhang mit der Preisangabenverordnung auf kommunaler Ebene nicht gelöst werden können, kann das Anliegen zur mangelhaften Preisangabe schriftlich an die zuständige Bezirksregierung gerichtet werden.Durch das CPCS-System (Consumer Protection Cooperation System) der Europäischen Union soll der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Behörden im Rahmen des Verbraucherschutzes sichergestellt werden. Das System verfolgt drei Hauptziele:
  • Als eine sichere zentrale Informationsquelle zu arbeiten (in der Verordnung als Datenbank bezeichnet), die von allen zuständigen Behörden abgerufen werden können.
  • Als ein sicheres Kommunikationssystem zwischen den zuständigen Behörden zu fungieren.
  • Verbleibende Funktionsweisen einzubinden, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung definierten Handlungen zu gewährleisten und spezifische Anforderungen der zuständigen Behörden zu entsprechen.
Das Portal 21 bietet Verbrauchern und Unternehmern ausführliche und aktuelle Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in anderen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein.