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Brandschutz - Wo Rauch aufsteigt, brennt es bald!
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² mit 1000 Einwohnern pro km² der dichtbesiedelste und einwohnerstärkste in Deutschland.
In den 5 Kreisen und den 10 kreisfreien Städten, wird die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zunächst von den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden gesichert.
Die Grundlage ihrer Tätigkeiten beschreibt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).
Das Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
- 1. bei Brandgefahren (Brandschutz),
- 2. bei Unglücksfällen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
- 3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
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