Feuerwehr löscht mit Wasser und Schaum brennende Reifen

Brandschutz - Wo Rauch aufsteigt, brennt es bald!

Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² mit 1000 Einwohnern pro km² der dichtbesiedelste und einwohnerstärkste in Deutschland.
In den 5 Kreisen und den 10 kreisfreien Städten, wird die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zunächst von den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden gesichert. Die Grundlage ihrer Tätigkeiten beschreibt das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW). Das Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten
  • 1. bei Brandgefahren (Brandschutz),
  • 2. bei Unglücksfällen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
  • 3. bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
Zu den öffentlichen Feuerwehren gehören in erster Linie die Berufsfeuerwehr und die Freiwilligen Feuerwehren. Im Regierungsbezirk Düsseldorf stellen die 10 kreisfreien Städte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal und Ratingen als große kreisangehörige Kommune, pflichtgemäß eine Berufsfeuerwehr um die Belange des Brandschutzes zu garantieren. Die freiwilligen Feuerwehren stellen mit ehrenamtlichen Helfern den Brandschutz sicher. In einer mittleren oder großen kreisangehörigen Stadt müssen zusätzlich hauptamtliche Kräfte vorgehalten werden. Ausnahmen von dieser Regelung kann die Bezirksregierung Düsseldorf erteilen. Hierzu ist jede Gemeinde verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind in allen 56 Städten und Gemeinden, und den 10 kreisfreien Städten, Freiwillige Feuerwehren aufgestellt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die Aufsichtsbehörde für die kreisfreien Städte und die Kreise. Sie ist gleichzeitig obere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden. Die Bezirksregierung Düsseldorf unterstützt durch zugewiesene Mitarbeiter der einzelnen Fachressourcen die öffentlichen Feuerwehren, die Werkfeuerwehren in privatrechtlichen Wirtschaftsbereichen (z.B. Chemie –und Stahlindustrie) und die einheitlichen Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst der Kreise und kreisfreien Städte. Weiterhin ernannte die Bezirksregierung einen Bezirksbrandmeister und einen Stellvertreter als Ehrenbeamte. Der Bezirksbrandmeister sowie der Stellvertreter unterstützen die Bezirksregierung bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren und über die Pflichtfeuerwehren in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr. Außerdem regelt das Dezernat 22 für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr die Zuständigkeiten der Feuerwehren auf Autobahnen und Wasserstraßen (z.B. auf dem Rhein). Überdies unterstützt und beaufsichtig das Dezernat für Gefahrenabwehr (22) die 30 Brandschutzdienststellen im gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf, zur Förderung und Sicherung des vorbeugenden Brandschutzes.