Es stellt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur dar. Dem Dezernat obliegt die Aufsicht über die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.
Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe nach dem Gesetz über den Brandschutz-, die Hilfeleistung-, und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG). Dieser umfasst alle Maßnahmen, mit denen Gefahren von Menschen, Umwelt und Infrastruktur im Falle einer Großeinsatzlage oder in der Katastrophe abgewendet werden. Solche Gefahren können entstehen durch schwerwiegende Unglücksfälle, Extrem-Wetterereignisse, terroristische Übergriffe oder Naturkatastrophen.
Dazu überwacht das Dezernat 22 die Organisation, die Aus- und Fortbildung und den Einsatz des Katastrophenschutzes auf der Ebene der unteren Katastrophenschutzbehördern der kreisfreien Städte und Kreise. Darüber hinaus unterstützt und berät die Bezirksregierung die Kreise und kreisfreien Städte in Fragen der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben und Konzeptionen des Landes NRW.
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