Sandsäcke zum Schutz vor Hochwasser (Symbolbild)

Katastrophenschutz - Vorbereitung ist die halbe Miete

Das Dezernat 22 beschäftigt sich mit Vorplanungen und der Durchführung von Maßnahmen in der Großeinsatzlage oder in der Katastrophe.

Es stellt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur dar. Dem Dezernat obliegt die Aufsicht über die unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Der Katastrophenschutz ist eine Aufgabe nach dem Gesetz über den Brandschutz-, die Hilfeleistung-, und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG). Dieser umfasst alle Maßnahmen, mit denen Gefahren von Menschen, Umwelt und Infrastruktur im Falle einer Großeinsatzlage oder in der Katastrophe abgewendet werden. Solche Gefahren können entstehen durch schwerwiegende Unglücksfälle, Extrem-Wetterereignisse, terroristische Übergriffe oder Naturkatastrophen.

Dazu überwacht das Dezernat 22 die Organisation, die Aus- und Fortbildung und den Einsatz des Katastrophenschutzes auf der Ebene der unteren Katastrophenschutzbehördern der kreisfreien Städte und Kreise. Darüber hinaus unterstützt und berät die Bezirksregierung die Kreise und kreisfreien Städte in Fragen der Umsetzung von rechtlichen Vorgaben und Konzeptionen des Landes NRW.

Einheiten im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wirken folgende öffentlichen und privaten Einheiten mit:
die Feuerwehren und folgende Hilfsorganisationen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
  • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
  • Malteser Hilfsdienst (MHD),
  • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH).

Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kann bei Bedarf zum Katastrophenschutz angefordert werden.

Katastrophenschutz-Konzepte Nordrhein-Westfalen

Die Konzepte der landesweiten Hilfe im Katastrophenschutz bilden neben dem BHKG die Grundlage, um eine effektive Gefahrenabwehr aufzubauen. Folgende Konzepte existieren:

Komponenten des Landeskonzeptes der überörtlichen Hilfe NRW „Sanitätsdienst und Betreuungsdienst“

  • Einsatzeinheiten NRW (EE NRW)
  • Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW (BHP-B 50 NRW)
  • Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NRW)
  • Patiententransport-Zug 10 NRW (PT-Z 10 NRW)

Komponenten des ABC-Schutz-Konzeptes NRW

  • ABC-Zug NRW / ABC-Bereitschaft NRW (ABC-Z NRW / ABC-B NRW)
  • Personal-Dekontaminationsplatz NRW (P-Dekon NRW 10/30)
  • Verletzten-Dekontaminationsplatz NRW (V-Dekon NRW 25/50)
  • Geräte-Dekontaminationsplatz NRW (G-Dekon NRW)
  • Ü-Messen 1 (Messzug NRW)
  • Ü-Messen 2

Bezirksabteilung (VüH)

  • Bezirksbereitschaft (einschließlich Zusatzfahrzeugen)
  • Bezirksbereitschaft mit Waldbrandmodul

Mobile Führungsunterstützung

  • MoFüSt Stufe 1
  • MoFüSt Stufe 2
  • MoFüSt Stufe 3

Sonstige Komponenten

  • Logistik-Zug (einschließlich Energiemodul)
  • Hochleistungswasserförderzug
  • Wasserrettungszug NRW

Zentrale Beschaffung

Das Dezernat 22 hat neben dem Institut der Feuerwehr (IdF) die Zuständigkeit für die Beschaffung der vom Land finanzierten Ausstattung und Fahrzeuge des Katastrophenschutzes. So wurden in den letzten 10 Jahren 288 Kombi, 576 Einsatzanhänger, 50 Abrollbehälter für einen Massenanfall von Verletzten, 20 Abrollbehälter zur Dekontamination Verletzter, 50 Krankentransportwagen, 158 Gerätewagen Sanitätsdienst, 10 HFS-Systeme, 58 Gerätewagen Logistik, mit jeweils der entsprechenden Beladung,  beschafft. Zur Beschaffung gehören die Mitwirkung bei der Konzeption, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, die Prüfung der Angebote, die Fertigungsüberwachung und Abnahme sowie die Auslieferung der Ausstattung.