Ordnungswidrigkeiten – Recht, Gesetz, Internet. Laptop im Büro mit Begriff auf dem Monitor. Paragraf und Waage.

Ordnungswidrigkeiten

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt als arbeitsrechtliche Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb und dient insgesamt dem Schutz und der Teilhabe des Arbeitnehmers.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt als arbeitsrechtliche Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb und dient insgesamt dem Schutz und der Teilhabe des Arbeitnehmers. Die Interessen des Arbeitnehmers werden grundsätzlich vom Betriebsrat wahrgenommen. Das BetrVG normiert insoweit bestimmte Aufklärungs- oder Auskunftspflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat. Soweit der Arbeitgeber diese Aufklärungs- oder Auskunftspflichten gegenüber dem Betriebsrat verletzt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit i. S. d. Ordnungswidrigkeitsgesetzes (OwiG). Die Ordnungswidrigkeit kann nach dem BetrVG mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden. Das BetrVG dient insoweit auch dazu, den Arbeitgeber zu zwingen, die betriebliche Mitbestimmung und damit die Rechte der Belegschaft zu beachten. § 121 BetrVG lautet: (1)   „Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 90 Abs. 1, 2 Satz 1, § 92 Abs. 1 Satz 1 auch in Verbindung mit Abs. 3, § 99 Abs. 1, § 106 Abs. 2, § 108 Abs. 5, § 110 oder § 111 bezeichneten Aufklärungs- oder Auskunftspflichten nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet erfüllt.“ (2)   „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.“ Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten ist die Bezirksregierung Düsseldorf (gemäß §§ 35, 36 OWiG in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem BetrVG vom 12.07.1972 (GV NW. S. 238)). Sie ist zuständig für alle in ihrem Regierungsbezirk ansässigen Betriebe. Die Betriebsräte melden einen möglichen Verstoß gegen das BetrVG der Bezirksregierung. Diese prüft den Vorfall und entscheidet ggf. über ein mögliches Bußgeld.