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Staatsangehörigkeitsrecht

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist Aufsichtsbehörde über die Staatsangehörigkeitsbehörden. Sie ist originär zuständig für:

  • Verzichtserklärungen (Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit)
  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung gemäß § 5 StAG 
  • Ersatzbescheinigungen (Bescheinigung über die bei uns erfolgte Einbürgerung) 

Hinweis zum Erklärungserwerb nach § 5 StAG:

Die Bezirksregierung ist ab sofort zuständig für die Entscheidung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung gem. §§ 5 StAG. Die Erklärung kann formlos abgegeben werden. Um eine zügige und reibungslose Bearbeitung Ihrer Erklärung zu gewährleisten, bitten wir Sie, die von uns bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden, diese finden Sie weiter unten unter Downloads. Dort finden Sie auch ein Merkblatt. 

Sollten Sie im Regierungsbezirk Düsseldorf wohnhaft sein und die Einbürgerung durch Erklärung begehren, senden Sie bitte Ihren ausgefüllten Antrag an unser Funktionspostfach Dez21.Staatsangehoerigkeitsangelegenheitenatbrd.nrw.de (Dez21[dot]Staatsangehoerigkeitsangelegenheiten[at]brd[dot]nrw[dot]de).

Hinweis zu Ersatzbescheinigungen:

Für den Fall, dass Ihnen eine durch die Bezirkregierung Düsseldorf ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhandengekommen ist und der entsprechende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Nachhinein durch diese nachgewiesen werden muss (z.B. für eine Heirat), ist es grundsätzlich leider nicht möglich, eine neue Einbürgerungsurkunde auszustellen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eine entsprechende Bestätigung über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen (Ersatzbescheinigung).

Diese können Sie mit einem formlos unterschriebenen Antrag unter Angabe Ihres Einbürgerungszeitpunktes (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, evtl. damaliger Namensführung und unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises schriftlich beantragen.

Die Angabe von detaillierten Einbürgerungsdaten hilft uns Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an die:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung beträgt 25,00 Euro, diese wird per Rechnung entrichtet.

Downloads und Formulare

Im Servicebereich finden Sie u.a. ein Merkblatt mit den wichtigsten Erwerbsgründen im Überblick sowie einzelne Antragsvordrucke zum Download im PDF-Format.