
Stiftungsverzeichnis
Gemäß § 12 des Stiftungsgesetzes NRW werden Stiftungen in einem elektronischen Stiftungsverzeichnis erfasst, welches nur über das Internet zugänglich ist. Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit. Die Stiftungsbehörde stellt auf Antrag eine Bescheinigung darüber aus, wer nach Maßgabe der Satzung und der von der Stiftung mitgeteilten Angaben zur Vertretung der Stiftung berechtigt ist. Ein Stiftungsregister mit öffentlichen Glauben ähnlich einem Handelsregister oder Vereinsregister gibt es nicht. Da man sich also auf die Angaben im Stiftungsverzeichnis nicht vollständig verlassen kann, stellen wir auf Antrag eine Vertretungsbescheinigung aus, aus der sich ergibt, wer für die Stiftung handeln darf.
In das Stiftungsverzeichnis sind einzutragen: der Name der Stiftung, der Sitz der Stiftung, die Zwecke der Stiftung, die Anschrift, die vertretungsberechtigten Organe und Personen sowie die Art ihrer Vertretungsberechtigung (allein oder gemeinschaftlich), das Datum der Anerkennung als rechtsfähige Stiftung und die zuständige Stiftungsbehörde.
Änderungen in der genannten Auflistung sind der zuständigen Stiftungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Der Antrag für eine Vertretungsbescheinigung kann postalisch; aber auch elektronisch erfolgen. Hat es aktuelle Änderungen bei der personellen Zusammensetzung gegeben, dann sind dem Antrag das Protokoll des Beschlusses und eventuell auch Amtsannahmeerklärungen bei neuen Organmitgliedern beizufügen.
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