Rechtsgrundlagen (PrüfVO NRW und Erlasse)

Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist die PrüfVO NRW. 

Rechtsgrundlage für die Anerkennung und Beaufsichtigung von Prüfsachverständigen durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist die PrüfVO NRW. Dort ist auch die Prüfung der technischen Anlagen durch Prüfsachverständige geregelt. In den in § 1 PrüfVO NRW näher bestimmten baulichen Anlagen (Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung, Krankenhäuser, Hochhäuser etc.) sind technische Anlagen (Lüftungsanlagen einschließlich Druckbelüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen, Feuerlöschanlagen, Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen und elektrische Anlagen) bei der erstmaligen Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit sowie auf die Einhaltung von Brandschutzbestimmungen zu prüfen.

Konkretisierungen finden sich in diversen Erlassen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) als oberster Bauaufsicht.

Die PrüfVO NRW und Erlasse der obersten Bauaufsicht finden Sie hier: