Sitzung des Regionalrates im Plenarsaal der Bezirksregierung Düsseldorf

Der Regionalrat bringt zwei Regionalplanänderungen in Wuppertal und Neuss zum Abschluss

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2023 (22.03.2023)

In der Sitzung des Regionalrates am 23.03.2023 stehen zwei wichtige Entscheidungen zu Regionalplanänderungen an.

11. Regionalplanänderung

Mit der 11. Änderung des Regionalplans Düsseldorf soll das Nebenzentrum-Cronenberg in der Stadt Wuppertal gestärkt und insbesondere ein leistungsfähiges Nahversorgungsangebot planerisch gesichert werden. Hierzu soll im Regionalplan ein 5,1 ha großer Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) in einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) umgewandelt werden. Die Stadt Wuppertal könnte nach Abschluss des Verfahrens an der Hauptstraße/Amboßstraße eine entsprechende Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO anstoßen. Wesentlicher Planungsanlass sind strukturwandelbedingte Änderungen der letzten Jahre, welche in den hier betroffenen Änderungsbereichen keine GIB-typische Ausnutzung mit Flächen für emittierende Industrie- und Gewerbebetriebe mehr ermöglichen und auch keine vorhandenen GIB-typischen Bestandsstrukturen schützen.

12. Regionalplanänderung

Anlass der 12. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf sind Planungsüberlegungen der Stadt Neuss eine Fläche im Stadtbezirk Morgensternsheide, die westlich der Bundesautobahn (BAB) 57 an der Stadtgrenze zu Kaarst liegt, planungsrechtlich neu zu fassen und einer geordneten gewerblichen Entwicklung zuzuführen, um eine langfristige gewerbliche Entwicklung als interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Kaarst umzusetzen.

Im Regionalplan Düsseldorf ist der rund 5 ha große Bereich derzeit als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ (AFA) mit der überlagernden Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ (RGZ) festgelegt. In der 12. Regionalplanänderung sollen die regionalplanerischen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung mit der Festlegung des Bereichs als „Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe“ (ASB-GE) geschaffen werden. Zudem erfolgt die nachrichtliche Übernahme der beiden bestehenden Höchstspannungsfreileitung >220 kV.