Schafherde bei Solarpanels

Schub für die Energiewende in der Planungsregion Düsseldorf

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 4/2023 (13.12.2023)

Durch die 17. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) soll der Spielraum der Kommunen für den Ausbau der Solarenergie erweitert werden.

Anlass ist auch die Änderung verschiedener rechtlicher Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit von Freiflächensolarenergieanlagen (FFSA) auf Landes- und Bundesebene. Die 17. RPD-Änderung beabsichtigt im Wesentlichen die raumordnerischen Voraussetzungen für die vollständige Ausnutzung der EEG-Ausschreibungskulisse zu verbessern. Auch die geplante Erweiterung der Flächenkulisse für FFSA, die in der 2. Änderung des LEP NRW auf Landesebene geplant ist, wird durch die Änderung im RPD bereits berücksichtigt.

Darüber hinaus erfolgt die nachrichtliche Übernahme des bestehenden Höchstspannungsnetzes in die Plandarstellung (Maßstab 1:50.000) des RPD. Durch die Abbildung der bestehenden Netzelemente des Höchstspannungsnetzes (Höchstspannungsleitungen, Umspannanlagen und Konverter ≥ 220 kV) im Regionalplan können diese bei räumlichen Planungen besser berücksichtigt werden.

Für den Fall, dass der Regionalrat den zugehörigen Aufstellungsbeschluss fasst, wird in einem nächsten Schritt der Öffentlichkeit und zahlreichen potentiell betroffenen Institutionen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen werden für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.