forensische Psychiatrie

Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Düsseldorf für eine forensische Psychiatrie an der Parkstraße in Wuppertal

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 4/2023 (13.12.2023)

Als der Regionalplan aufgestellt wurde, gingen alle Beteiligten davon aus, dass eine neue forensische Psychiatrie in Wuppertal am Standort Kleine Höhe entstehen sollte. Eine entsprechende Zweckbindung wurde in den Regionalplan aufgenommen.

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass die Stadt Wuppertal dort kein Baurecht schaffen wird, dass stattdessen aber ein Standort an der Parkstraße umsetzbar erscheint. Die Regionalplanungsbehörde beabsichtigt daher, für das Vorhaben mit einem Zielabweichungsverfahren gemäß §16 Landesplanungsgesetz von dem im Regionalplan festgelegten Standort an der Kleinen Höhe sowie von einer derzeit am neuen Standort Parkstraße der vorgesehenen Nutzung entgegenstehenden anderweitigen Zweckbindung abzuweichen und so die regionalplanerischen Grundlagen für die neue Standortwahl zu schaffen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Von Zielen der Raumordnung kann abgewichen werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und das Vorhaben aus raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Über die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird erst nachfolgend in einem gesonderten Verfahren zu entscheiden sein.

In der Sitzung am 14.12.2023 soll das Benehmen mit dem Regionalrat hergestellt werden.