Baustelle Windrad

LEP-Erlass Erneuerbare Energien

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2023 (22.03.2023)

In dem Runderlass zur Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien) vom 28. Dezember 2022 gibt die Landesplanungsbehörde Hilfestellung für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf Basis der Festlegungen des aktuell geltenden Landesentwicklungsplans (LEP NRW).

Vor dem Hintergrund des Ziels der NRW-Landesregierung, NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas zu entwickeln sowie der Änderungen des erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) auf Bundesebene (Anfang 2023), soll der Erlass aufzeigen, dass bereits der aktuelle LEP NRW eine planerische Flächenbereitstellung für klimaneutrale erneuerbare Energien ermöglicht. Zu diesem Zweck werden Begriffe und Spielräume in den Themenfeldern Windenergie und Solarenergie erläutert (z.B. Kalamitätsflächen, Freiflächen-Solaranlagen, Erläuterungen zu Ziel 10.2-5).

Gleichzeitig erarbeitet die Landesregierung aktuell eine Änderung des LEP NRW zum Thema erneuerbare Energien.