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2. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk

Bei der 2. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) geht es um verschiedene Gewerbeflächenplanungen im Kreis Kleve, die über den virtuellen Gewerbeflächenpool umgesetzt werden. 

Beitrag Zukunftsplaner - newsletter 1/2019 (03.04.2019)

In den Kommunen Geldern, Kevelaer und Uedem werden Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) im Regionalplan dargestellt, für die bereits die Rahmenbedingungen (Änderung der Flächennutzungspläne (FNP)) geschaffen wurden. In der Stadt Straelen wird ein GIB reduziert, der faktisch nicht umsetzbar ist. Auch hier wurde der FNP bereits rechtskräftig geändert. In Wachtendonk wird aus Anlass konkreter Betriebsansiedlungen im Gewerbegebiet Müldersfeld ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) um ca. 12 ha erweitert. Aufgrund der Flächengröße von über 10 ha muss hier gemäß landesplanerischem Vertrag zum Gewerbeflächenpool zunächst der Regionalplan geändert werden. Parallel dazu wird das FNP-Änderungsverfahren durchgeführt. 

Für die 2. RPD-Änderung ist in der Sitzung des Regionalrates am 04.04.2019 der Erarbeitungsbeschluss vorgesehen. Die Sitzungsvorlage kann auf der Internetseite der Bezirksregierung www.brd.nrw.de eingesehen werden.

Wenn der Erarbeitungsbeschluss entsprechend der Vorlage gefasst wird, haben anschließend die Verfahrensbeteiligten sowie die Öffentlichkeit Gelegenheit sich zur beabsichtigten Änderung zu äußern. Ort und Dauer der Beteiligung werden dann ebenfalls im Internet und mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung bekannt gemacht.