69. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet des Kreises Kleve

Virtueller Gewerbeflächenpool

Der virtuelle Gewerbeflächenpool im Kreis Kleve stellt ein Modellprojekt einer neuartigen regionalplanerischen Steuerung von Gewerbeflächen dar. Ziel des Gewerbeflächenpools im Kreis Kleve und der 69. Regionalplanänderung ist es, ein Baulandparadoxon aufzulösen, welches den Bereich der Gewerbeflächenentwicklung kennzeichnet: Trotz großer Flächenreserven geht die Inanspruchnahme von Freiraum weiter, weil die angebotenen Flächen nach Lage und Standortqualität nicht den Anforderungen der nachfragenden Unternehmen entsprechen. Damit verbunden ist die Erwartung, dass Gewerbeflächen künftig stärker nachfrageorientiert und weniger als bisher als Angebotsplanung realisiert werden sollen. Über die effiziente Nutzung nachfragegerechter Standorte soll der Pool zu einer nachhaltigen Reduzierung der Inanspruchnahme neuer, freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beitragen. Die vorliegende Regionalplanänderung muss immer in Kombination mit dem zugehörigen landesplanerischen Vertrag (Vertragsunterzeichnung 22.09.2010) gesehen werden. Dieser regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure (die 16 Städte und Gemeinden des Kreises Kleve, der Kreis Kleve, die Bezirksregierung Düsseldorf) im Detail. Folgende Änderungen im Regionalplan (GEP 99) sind erforderlich:
  1. Aufhebung von 24 GIB bzw. ASB (für Gewerbe) und Darstellung der Flächen als Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche (ca. 203 ha im GEP99 / 194 ha laut Flächenkonto).
  2. Kennzeichnung der 24 aufgehobenen GIB und ASB in der Erläuterungskarte 1 zum GEP 99 „Sondierungen für eine zukünftige Siedlungsentwicklung.
  3. Ergänzung eines textlichen Zieles 4 in Kapitel 1.3 „Virtueller Gewerbeflächenpool für das Gebiet des Kreises Kleve“.
Die aufgehobenen Gewerbereserven werden als Größe (194 ha) in ein Flächenkonto eingebucht. Das Konto ist unter bestimmten Voraussetzungen im Wege eines beschleunigten Verfahrens nutzbar: Die Details regeln das Ziel und der landesplanerische Vertrag. Weitere Informationen können dem Internetbeitrag zum Virtuellen Gewerbeflächenpool entnommen werden. Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) ist im Rahmen der Aufstellung/Änderung von Raumordnungsplänen – hier des Regionalplans (GEP 99) – eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Hierzu hat bereits im Jahre 2009 ein Scopingverfahren gemäß § 9 (1) ROG stattgefunden. Die hierbei vorgetragenen Hinweise zur Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen wurden als Grundlage im Umweltbericht berücksichtigt. Die konkrete Bewertung der Umweltauswirkungen ist im Umweltbericht nachzulesen. Bezüglich der nichttechnischen Zusammenfassung des Umweltberichtes wird auf das entsprechende Kapitel des Umweltbereichtes verwiesen. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner 41. Sitzung am 23.09.2010 unter TOP 7 beschlossen, das Verfahren entsprechend der Sitzungsvorlage einzuleiten. Gemäß § 13 (1) LPlG i.V. mit § 10 ROG wurde den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben innerhalb einer Frist von 2 Monaten Bedenken und Anregungen zum Regionalplanänderungsverfahren vorzubringen. Parallel hierzu wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls mit einer Frist von 2 Monaten durchgeführt. Hierzu wurde die Regionalplanänderung bei allen Kreisen und kreisfreien Städten der Planungsregion Düsseldorf sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf für die Dauer von 2 Monaten öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf bekannt gegeben. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf hat in seiner 44. Sitzung am 16.06.2011 unter TOP 6 den Aufstellungsbeschluss zur 69. Änderung des Regionalplans gefasst. Die Sitzungsvorlage steht unter folgender Adresse bereit: Archiv der Sitzungen des Regionalrates und seiner Ausschüsse 2011 Die Regionalplanänderung wurde am 06.07.2011 durch die Regionalplanungsbehörde angezeigt. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW Nr. 22 vom 28.10.2011, S. 496) ist die Änderung in Kraft getreten.

Verfahrensablauf:

Erarbeitungsbeschluss: 23.09.2010 KartenErläuterungskartenZiel

Erörterungstermin: 21.03.2011

Aufstellungsbeschluss: 16.06.2011 KartenErläuterungskartenZiel

Anzeige: 06.07.2011

Bekanntmachung: 28.10.2011 KartenErläuterungskartenZiel