Gewerbeflächenpool Kreis Kleve
Der Gewerbeflächenpool im Kreis Kleve ist ein Projekt der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den 16 Städten und Gemeinden, dem Kreis Kleve und der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Planung von gewerblichen Bauflächen erfolgt im Kreis Kleve auf Grundlage eines eigenen Ziels der Raumordnung im Regionalplan (Kapitel 3.3.3 RPD).
Ausgangslage: Anstoß für die Entwicklung des Virtuellen Gewerbeflächenpools war ein Flächenengpass an verfügbaren Gewerblichen Bauflächen in einer Stadt. Gleichzeitig verfügten jedoch andere Kommunen im Kreis Kleve über ausreichende Gewerbeflächenpotenziale.
Aus regionalplanerischer Sicht wurde unter Berücksichtigung des Siedlungsmonitorings kein Bedarf für eine zusätzliche Neuausweisung weiterer Gewerbeflächen im Kreis Kleve gesehen, da die Region zu diesem Zeitpunkt insgesamt ein Gewerbeflächenpotenzial von rund 420 ha aufwies.
Ein übergemeindlicher Flächentausch wird oft von vielen Kommunen als problematisch angesehen, da keiner Flächen geben will. In den (erfolglosen) Diskussionen um einen möglichen bilateralen Flächentausch, entwickelten die Regionalplanungsbehörde zusammen mit der Stadt Goch und der Stadt Kleve die Basisidee in einem größeren, regionalen Maßstab interkommunal bei der Entwicklung von Gewerbeflächen zusammen zu arbeiten und damit einen Ausgleich zwischen den Kommunen im Kreis Kleve zu suchen. Die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Kleve unterstützte die Idee durch die Bildung einer Arbeitsgruppe, an der verschiedene Städte und Gemeinden, Vertreter der Wirtschaft und des Landes mitarbeiteten.
Idee / Ziel
Ziel des Pilotprojektes ist es eine nachfragegerechte Gewerbeflächenentwicklung im Kreis Kleve zu stärken, die gleichzeitig auch dem Ziel des Flächensparens dienen soll, denn problematisch ist nach wie vor, dass trotz großer Flächenreserven in der Region die Inanspruchnahme von Freiraum weitergeht, da angebotene Flächen nach Lage und Standortqualität oft nicht den Anforderungen der nachfragenden Unternehmen entsprechen. Dieses Baulandparadoxon soll aufgelöst und die Ausnutzung von Baugebieten grundlegend verbessert werden.
Entwicklungsschritte
2000 erste Anfrage der Stadt Goch nach zusätzlichen Gewerbeflächen / Bedenken aufgrund zu großer regionaler Reserven
2003 erneute Anfrage der Stadt Goch / weiterhin Bedenken aus o.g. Gründen
2004 erster Vorschlag für eine Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Städten Goch und Kleve auf Initiative der Bezirksregierung Düsseldorf
2005 Idee eines gemeinsamen regionalen Gewerbeflächenpools als Pilotprojekt / erste Gespräche mit allen kreisangehörigen Kommunen / Bildung eines Arbeitskreises
2006 Förderung des Pilotprojektes durch das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW mit rund 99.000 € / Auszeichnung des Gewerbeflächenpools mit dem ersten „Eco Industrial Park“- Label im Rahmen des landesweiten Modellprojektes „Nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung“ durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (Urkunde)
2007 Ausschreibung und Auswahl eines Gutachters, der die mögliche Umsetzung des Projektes untersuchen bzw. entwickeln soll / Auftragsvergabe an die Arbeitsgemeinschaft plan + risk Consult (Prof. Dr. Greiving) und Prof. Dr. David / Erarbeitung der Grundlagen im Rahmen verschiedener Veranstaltungen (Wokshops)
2008 Vorlage des Endberichtes „Virtueller Gewerbeflächenpool Kreis Kleve“ durch den Gutachter / Vorstellung des Endberichtes in 3 Regionalkonferenzen im Kreis Kleve / Folgegutachten zur Vorbereitung des landesplanerischen Vertrags und für die erforderliche Regionalplanänderung / Vorbereitung der Grundlagendaten (Flächenerhebung etc.)
2009 Endfassung des landesplanerischen Vertrages sowie eines Erläuterungspapiers (FAQ-Papier) als Beratungsgrundlage für die kommunalen Räte / politische Beratungen der Räte über die Teilnahme am Pilotprojekt / Abstimmung der Grundlagendaten (Flächenerhebung etc.) mit allen Kommunen
2010 Ende Mai lagen alle positiven Ratsbeschlüsse der 16 Kommunen des Kreises Kleve sowie der Kreistagsbeschluss zur Teilnahme am Projekt vor / Erarbeitungsbeschluss zur 69. Regionalplanänderung (Beratung im Regionalrat am 23.09.2010) / Vertragsunterzeichnung am 22.09.2010 in Kalkar / 2-monatige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Herbst/Winter 2010
2011 Aufstellungsbeschluss zur 69. Regionalplanänderung (am 16.06.2011) / Anzeige bei der Landesplanungsbehörde (am 06.07.2011) / Bekanntmachung (am 28.10.2011) im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW Nr. 22, S. 496)
2016 Evaluierung des Pilotprojektes – Kenntnisnahme durch den Regionalrat in der Sitzung am 17.03.2016
2016-2018 Überarbeitung des textlichen Zieles für den Gewerbeflächenpool im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf; Verlängerung der Modellphase um weitere 5 Jahre mit Rechtskraft des RPD (Kapitel 3.3.3 Virtueller Gewerbeflächenpool für das Gebiet des Kreises Kleve – RPD)
2017 Unterzeichnung eines Änderungsvertrags durch die Projektpartner
2019 2. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk (Gewerbeflächenpool Kreis Kleve)
2021 7. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Anpassung der Siedlungsfestlegungen des RPD an die geänderten Vorgaben des LEP NRW)
2022 / 2023 Evaluation
2023 Ende der fünfjährigen 2. Modellphase
Bausteine / rechtliche Grundlagen
Das Pilotprojekt beruht auf zwei wesentlichen Bausteinen: einem landesplanerischen Vertrag, der zwischen allen 16 beteiligten Kommunen des Kreises Kleve, dem Kreis Kleve und der Bezirksregierung Düsseldorf abgeschlossen wurde, und einer neuen Zielsetzung im Regionalplan (GEP99). Der landesplanerische Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der beteiligten Akteure und bildet die Grundvoraussetzung zur Einführung des Gewerbeflächenpools. Das neue Ziel der Raumordnung implementiert das Projekt als neues regionalplanerisches Steuerungselement für eine Gewebeflächenentwicklung im Kreis Kleve.
Funktionsweise
Der Gewerbeflächenpool stellt ein virtuelles Flächenkonto dar, dass rund 194 ha virtuelle Reserveflächen beinhaltet. Diese 194 ha setzen sich zusammen aus bislang im Regionalplan bzw. in den Bauleitplänen der Kommunen dargestellten Gewerblichen Bauflächenreserven, die aus den unterschiedlichsten Gründen bislang ungenutzt sind. Diese Flächen werden zu Beginn in das Flächenkonto „eingebucht“ und deren zeichnerische Darstellung in den Planwerken (Regionalplan, Flächennutzungsplan, ggf. Bebauungsplan) aufgehoben.
Die beteiligten Kommunen können im Rahmen des Gewerbeflächenpools aus diesem Flächenkonto bei nachgewiesenem Nutzungsinteresse und Standorteignung, Flächengrößen ausbuchen und diese im Rahmen der Regelungen des landesplanerischen Vertrages entwickeln.
Beispiel: Ein Investor fragt bei einer Kommune des Kreises Kleve ein konkretes Grundstück für eine gewerbliche Entwicklung nach. Die Kommune, die nach wie vor im Rahmen ihrer Planungshoheit entscheiden muss, ob sie eine derartige gewerbliche Entwicklung am nachgefragten Standort unterstützen möchte, stellt eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetzt (LPlG) an die Regionalplanungsbehörde. Erfüllt diese Anfrage bzw. das geplante Vorhaben alle im landesplanerischen Vertrag vereinbarten Voraussetzungen (tatsächliches Nutzungsinteresse, Standorteignung / Lage außerhalb der Restriktionsräume etc.) kann die Kommune die erforderliche Flächengröße aus dem Flächenkonto kurzfristig ausbuchen und eine entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung des Vorhabens betreiben. Die Kommune kann damit flexibel auf konkrete Standortwünsche reagieren und kurzfristig entsprechende Flächen bereit stellen.
Die detaillierte Funktionsweise über das Ein- und Ausbuchen aus dem Flächenkonto, sowie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, können den erläuternden FAQ, dem landesplanerischen Vertrag sowie dem Erarbeitungsbeschluss zur 69. Regionalplanänderung entnommen werden.
Vorbereitung zur Projektumsetzung
Um das Pilotprojekt mit seinen o.g. Bausteinen umsetzen zu können, war eine intensive Diskussion und Abstimmung der Projektgrundlagen im Arbeitskreis sowie mit allen beteiligten Kommunen erforderlich. Zur Bestimmung der Startgröße von 194 ha wurden mit allen Kommunen detaillierte Flächenerhebungen – basierend auf dem Siedlungsflächenmonitoring der Regionalplanungsbehörde – durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als Anlage dem landesplanerischen Vertrag von 2017 beigefügt.
Verwaltung des Gewerbeflächenpools
Das Flächenkonto des Virtuellen Gewerbeflächenpools wird im Rahmen der Verfahrensführung zur landesplanerischen Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz (LPLG) bei der hierfür zuständigen Regionalplanungsbehörde (Dezernat 32) geführt. Ende 2021 umfasst das Flächenkonto noch ca. 145 ha, die für die Planung von Bauflächen im Kreis Kleve genutzt werden können.
Vorteile / WIN-WIN-Situation
Die Vorteile des Virtuellen Gewerbeflächenpools liegen einerseits in einer flexiblen, bedarfsgerechten Gewerbeflächenentwicklung – weg von der reinen Angebotsplanung von z.T. nicht marktgängigen Flächen, hin zu nachfrage- und standortgerechten Lösungen. Gute Standorte können mit diesem Instrument schneller und gezielter entwickelt werden. Gleichzeitig wird der Ressourceneinsatz von Flächen und Infrastruktur durch eine nachfragegerechte und insbesondere passgenaue Gewerbeflächenplanung optimiert.
Andererseits soll das Pilotprojekt über die effiziente Nutzung nachfragegerechter, passgenauer Standorte auch zu einer nachhaltigen Reduzierung der Inanspruchnahme neuer, freier Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beitragen und damit dem „Flächensparziel“ dienen.
Für alle Kommunen gelten zudem die gleichen Spielregeln. Im Vordergrund steht nicht die Gewerbeflächenentwicklung der einzelnen Kommune, sondern die optimale regionale Gewerbeflächenentwicklung des Kreises Kleve, von der letztendlich alle kreisangehörigen Kommunen profitieren (Arbeitsplätze, Kreisumlage etc.).
Evaluation
Das Pilotprojekt war bei der Einführung 2011 zunächst auf eine Probephase von 5 Jahren beschränkt. Im Jahr 2017 erfolgte eine Evaluation des Projektes, in der die Erfolgsfaktoren und Schwächen des Projektes untersucht wurden. Es wurde vom Regionalrat und den Projektpartnern beschlossen, einige Änderungen vorzunehmen (z.B. geringfügige Vergrößerung des Spielraumes für Angebotsplanungen, Ausnahmen für die Überplanung von Brachflächen und bebauten Bereichen). Die Änderungen wurden in einem Änderungsvertrag abgestimmt und im Rahmen der Aufstellung des RPD vom Regionalrat beschlossen. Zudem ist eine erneute Modellphase vorgesehen worden, die bis Ende 2023 läuft. Zum Ende dieser Phase wird es eine weitere Evaluation geben.
Umsetzung
Weitere Informationen zur Umsetzung vor Ort können auch bei der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve gefunden werden.
weiterführende Links
- Endbericht Gutachter
- 69. Regionalplanänderung, hier: Erarbeitungsbeschluss (Sitzungsvorlage 6/38 PA bzw. 7/41 RR)
- 69. Regionalplanänderung, hier: Aufstellungsbeschluss (Sitzungsvorlage 5/41 PA bzw. 6/44 RR)
- Landesplanerischer Vertrag inkl. Anlagen
- Evaluierungsbericht 2017
- Landesplanerischer Änderungsvertrag 2017 inkl. Anlagen
- 2. Regionalplanänderung im Gebiet der Städte Geldern, Kevelaer und Straelen und der Gemeinden Uedem und Wachtendonk (Gewerbeflächenpool Kreis Kleve)
- FAQ - Was Sie über den „Virtuellen Gewerbeflächenpool“ im Kreis Kleve wissen müssen!
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