Begrüßung durch Herrn Abteilungsdirektor Olbrich

Nach Begrüßung der Teilnehmer stellt Herr Olbrich die Frage „Wie viel Fläche brauchen wir in welchen Kommunen?“ in den Vordergrund. Er weist darauf hin, dass hierzu bislang noch keine konkreten Aussagen getroffen wurden.
Diese Frage wurde bereits im Rahmen der Runden Tische zur Siedlungsstruktur und zu Infrastrukturfolgekosten im vergangenen Jahr diskutiert und findet auch in den Leitlinien zur Regionalplanfortschreibung leider noch keine klare Zielrichtung. Auch heute kann noch kein abschließendes Ergebnis präsentiert werden, da die Abstimmung des landesweiten Bedarfsgutachtens mehr Zeit in Anspruch nimmt, als ursprünglich vorgesehen. Die vorgestellten Zahlen dienen als Zwischenstand und sind für den Arbeitsentwurf nicht bindend. Sie bilden lediglich eine Diskussionsgrundlage für die anstehenden Kommunalgespräche. Voraussetzung für ein konkretes Zahlengerüst als Grundlage für den Erarbeitungsentwurf sind eine vom Land abgestimmte Version der Bedarfsberechnungsmethode und ein entsprechendes Votum des Regionalrates, welches Bedarfsmodell letztendlich angewendet werden soll. Die Staatskanzlei hat angeboten die Anwendung der bisher entwickelten Bedarfsberechnungsmethode in der Planungsregion Düsseldorf zu pilotieren. Alle Fragen, die bei der Umsetzung und Prüfung der Plausibilität eines solchen Modells auftreten, sollen dabei evaluiert werden. Danach erfolgt ein Beschluss zur Bedarfsberechnungsmethode (laut Staatskanzlei voraussichtlich im Sommer 2012). Diese dann abgestimmte Methode soll möglichst im Herbst dem Regionalrat vorgelegt werden, sodass sie zum Erarbeitungsentwurf angewandt werden kann.